Betrug mit EC-Karten

Seit einigen Jahren nehmen Betrugsfälle zu, bei denen Kriminelle die Kontendaten und die PIN der Inhaber von EC-Karten ausspionieren, um anschließend deren Konten leer zu räumen.

 

Tatort Geldautomat

Die hauptsächlich verwandte Methode ist das Abfischen von Daten auf EC-Karten, das so genannte Skimming. Dabei manipulieren Betrüger Geldautomaten oder Karten-Türöffner am Eingang der Bank, indem sie auf dem Karteneinzugsschlitz einen Aufsatz mit einem unscheinbaren Lesegerät anbringen. Führt der Kunde seine EC-Karte in den Schlitz ein, liest das Gerät die auf der Karte vorhandenen Daten, welche dann auf einem Kartenrohling übertragen werden. Die Täter fertigen so eine perfekte Kopie der echten Geldkarte an. Zusätzlich wird in der Nähe des Automaten eine Minikamera installiert um den Kunden bei der Eingabe der PIN zu beobachten Eine weitere Methode besteht darin, dass auf der Tastatur eine zweite, täuschend echte Tastatur angebracht wird. Gibt der Kunde seine PIN ein, werden die Zahlen unbemerkt aufgezeichnet. Die Kriminellen heben dann mit der kopierten EC-Karte und der PIN des Kunden Geld von dessen Konto ab, meist aus dem Ausland.

 

Bank muss Kunden abgehobene Beträge erstatten

 

Das Risiko von Abhebungen mittels kopierter EC-Karte und ausgespähter PIN trägt grundsätzlich die Bank. Sie muss die abgehobenen Beträge auf dem Kundenkonto wieder gutschreiben. Gleiches gilt, wenn mit der gefälschten EC-Karte und der ausgespähten PIN mittels des „Electronic-Cash“-Verfahrens eingekauft wird.

 

Werden mit gestohlenen EC-Karten Einkäufe getätigt, bei denen die Kassen der Geschäfte lediglich Kontonummer und Bankleitzahl vom Magnetstreifen der Karte einlesen, der „Kunde“ unterschreibt und der Vorgang als Lastschrift bei der Bank eingereicht wird, muss der Händler den Schaden selbst tragen.

 

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht kennen wir Ihre Rechte.

 

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