"Investitionszertifikat" der Deecke & Cie Financial Planning und Consulting GmbH

Schadenersatz für Anleger nach Insolvenz der Gesellschaft

Die Insolvenz der Deecke & Cie Financial Planning and Consulting GmbH mit Sitz in der Augustaanlage 57 in Mannheim schreckt Kunden auf. Die Kunden der Deecke & Cie Financial Planning and Consulting GmbH haben Post von einem Insolvenzverwalter bekommen, der ihnen mitgeteilt hat, dass die Firma, bei der sie ihr Geld angelegt haben oder von ihr sich wegen Geldanlagen beraten lassen haben, nun insolvent ist.

 

In vergleichbaren Fällen sind in der Regel eine Vielzahl von Geschädigten auf die Versprechungen der Verantwortlichen hereingefallen. Es steht zu vermuten, dass es im Raum Mannheim, Heidelberg und Weinheim, oder sogar im gesamten Südwesten Deutschlands eine ganze Reihe von Geschädigten gibt. 

 

Kunden die bei der Deecke & Cie Financial Planning and Consulting GmbH im Wege eines „Investitionszertifikates“ Geld angelegte haben, sollten sich hinsichtlich der Möglichkeiten gegen den Geschäftsführer Jochen Deecke persönlich Haftungsansprüche geltend zu machen, beraten lassen.Hintergrund ist, dass das Unternehmen für die getätigten Geschäfte keine erlaubnis hatte, so dass der ehemalige Geschäftsführer persönlich für den entstandenen Schaden haftet.

 

Die Deecke & Cie Financial Planning and Consulting GmbH verfügt  nach der Auskunft des Versicherungsvermittlerregisters der Industrie- und Handelskammer lediglich über die Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO). Sie ist damit nur berechtigt, Versicherungen und keine Kapitalanlagen zu vermitteln. 

 

Die Entgegennahme von Geldern zur eigenen Verwendung gegen Zinsen stellt zudem ein Einlagegeschäft nach § 1 Abs. I Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) dar, dass als Bankgeschäft sogar der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht  (BaFin) unterliegt und ebenfalls erlaubnispflichtig ist. Bei einer Recherche in den Datenbanken der BaFin findet sich keine Registrierung der Deecke & Cie Financial Planning and Consulting. Ihr war lediglich  einige Zeit die Anlagevermittlung als vertraglich gebundener Vermittler einer Privatbank erlaubt. Dies ersetzt jedoch nicht die Erlaubnis der BaFin für eigene Einlagegeschäfte.

 

Es liegt daher der Verdacht nahe, dass der Geschäftsführer der Deecke & Cie Financial Planning and Consulting , Herr Jochen Deecke entgegen gesetzlicher Vorschriften Bankgeschäfte getätigt und Kapitalanlagen vermittelt hat. 

 

Als Eigenkapital ersetzende Darlehen sind die Forderungen gegen die GmbH aus den „Zertifikaten“ in der Insolvenz nachrangig zu behandeln. Es besteht damit das Risiko des Totalausfalls.

 

Anleger sollten sich daher beraten lasen, ob die Forderungen bei dem ehemaligen Geschäftsführer der GmbH, Herrn Jochen Deecke persönlich geltend gemacht werden können.



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