Offene Immobilienfonds in der Krise - Schadenersatz für Anleger!
Offene Immobilienfonds sind in der Krise. Zahlreiche Fonds haben die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt, weil ihre Liquidität nicht ausreicht, um ausstiegswilligen Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen. Massive Abwertungen waren die Folge. Acht offene Immobilienfonds und zwei Immobilien-Dachfonds werden inzwischen abgewickelt. Für die Anleger dieser Fonds - AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, DJE Real Estate, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen und TMW Immobilien Weltfonds - drohen massive Verluste.
+++ Landgericht Frankfurt spricht Anleger Schadenersatz zu: Bank klärte über Risiko der Aussetzung der Rücknahme nicht auf +++
Schadenersatzklagen gegen Banken und Berater
Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben. Dabei haben wir regelmäßig identische Beratungsfehler festgestellt. Für zahlreiche Mandanten haben wir zwischenzeitlich Klage gegen die beratende Bank oder ihre Berater eingereicht, um das angelegte Geld zurückzuholen.
+++ Die Immobilienzeitung berichtet über Möglichkeiten für Anleger offener Immobilienfonds +++
Wir vertreten zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnten bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.
Eingefrorene oder in Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds:
Stand: 01.02.2012
Fünf Punkte in denen wir bei offenen Immobilienfonds regelmäßig eine Falschberatung festgestellt haben:
- Keine Information über das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen: Keiner unserer Mandanten gab an, in der Beratung darüber informiert worden zu sein, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen, beispielsweise zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind. In unseren Augen insbesondere bei Anlegern, die auf regelmäßige Entnahmen angewiesen waren, ein krasser Beratungsfehler.
- Keine Information über bereits erfolgte Rücknahmeaussetzungen: Keinem unserer Mandanten wurde mitgeteilt, dass es seit Ende 2005 immer wieder Aussetzungen der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds gegeben hat. Zum Teil wurden Anlegern zur Zeichnung von Anteilen offener Immobilienfonds geraten, obwohl diese die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten. Die Anleger wurden über diesen Umstand „natürlich“ nicht informiert.
- Keine Information über das Risiko von Verlusten bei der Liquidation des Fonds: Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme grundsätzlich andauern kann und welche Verluste entstehen können, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln muss. So wurden den Anlegern die auch bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen. Stattdessen schildern alle unsere Mandanten, dass ihnen gegenüber die vermeintliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und ihnen eine risikofreie Anlage suggeriert wurde.
- Keine Information über Provisionsinteresse des Beraters: Keiner unserer Mandanten wusste, dass die ihn beratende Bank den Ausgabeaufschlag sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht allein dieser Fehler aus, um eine wirtschaftliche Rückabwicklung der Beteiligung zu erreichen.
- Keine Aushändigugn von Verkaufsprospekt oder Jahresbericht: Keinem unserer Mandanten wurde die Aushändigung des Verkaufsprospekts und der Jahres- beziehungsweise Halbjahresberichte angeboten, obwohl dies nach § 121 Investmentgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Ohne diese Informationen ist eine ordnungsgemäße Beratung nicht gewährleistet.
Verjährung droht
Detailierte Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds finden Sie auf unserer Spezialseite.
Nachdem eine Reihe von offenen Immobilienfonds die Liquidierung erklärt haben (u.a. DEGI Europa und DEGI International, Premium Management Immobilien Anlage, AXA Immoselect) und auch und jüngerer Zeit immer wieder Fonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt haben (DJE Real Estate und Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (vormals SEB Kapitalprotekt) hat nun ein weitere offener Immobilienfonds die Aussetzung der Rücknahme der Anteile erklärt. Anleger des DWS Dachfonds ImmoFlex Vermögensmandat (WKN: DWS0N0) kommen ab sofort nicht mehr an ihr Geld. weiterlesen ›
Das Aus für den KanAm Grundinvest kommt für Branchenkenner nicht überraschend. Auch wenn er zu den größten offenen Immobilienfonds gehörte, befand er sich seit Anfang 2006 immer wieder in Liquiditätsschwierigkeiten. "Auf diesen Umstand hätten die Anleger in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen" stellt Anlegeranwalt Mathias Nittel fest. weiterlesen ›
Nach dem endgültigen Aus für den KanAm Grundinvest melden sich immer mehr Anleger bei der Heidelberger Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die nach einer Beratung durch ihre Sparkassen und Volksbanken Anteile des Pleitefonds gezeichnet haben. Und immer wieder lassen sich den Berichten der Anleger die gleichen Beratungsfehler entnehmen. weiterlesen ›
In zahlreichen Fällen wurden Anleger offener Immobilienfonds falsch beraten. Für die Anleger von CS Euroreal und SEB ImmoInvest stellt sich die Frage, wie sie weiter vorgehen sollen: die mögliche Liquidation der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen? weiterlesen ›
100.000 Anleger sind von der Entscheidung betroffen, den offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest zu liquidieren. Sie haben gute Chancen, ihr investiertes Geld als Schadenersatz zurückzubekommen. weiterlesen ›
Anleger der ehemaligen Vermögensverwaltung der SEB, die von der Santander Bank übernommen wurde, erheben schwere Vorwürfe gegen die Vermögensverwalterin. Hintergrund ist die Aussetzung der Rücknahme von Anteilen am Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz (WKN: SEB1AM) zum 5. Januar 2012. Vielen Anlegern war dieser Fonds im Jahr 2008 im Rahmen der mit der SEB bestehenden Vermögensverwaltung für den sicher zu verwaltenden Teil ihrs Vermögens empfohlen worden. Zahlreiche Anleger machen nun Schadenersatz gegen die Santander Bank geltend. Hintergrund: Die massive Risikoerhöhung durch die Krise der offenen Immobilienfonds. weiterlesen ›
Nachdem der DJE Real Estate als weiterer offener Immobilienfonds die Abwicklung erklärt hat, steht für Mai 2012 die Entscheidung über die Weiterführung oder Abwicklung der offenen Immobilienfonds CS Euroreal (WKN: 980500) und des SEB Immoinvest (WKN: 980230) an. weiterlesen ›
DJE Real Estate wird aufgelöst: Nachdem bereits im Herbst 2011 der Immobilien-Dachfonds Premium-Management Immobilien-Anlagen (WKN A0ND6C), wie zahlreiche offene Immobilienfonds auch, aufgelöst wurde, teilt nunmehr ein weiterer Immobilien-Dachfonds, der rund 220 Mio. € schwere DJE Real Estate (WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955) dasselbe Schicksal. Die Entwicklung war voraussehbar, denn der Fonds war unter anderem mit erheblichen Teilen in drei offene Immobilienfonds investiert, die aufgelöst wurden, nämlich Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds und AXA Immoselect. Der DJE Real Estate wurde von einer Vielzahl von Banken und Sparkassen ihren Kunden mit dem Argument besonderer Sicherheit empfohlen. Bei der Beratung hat es unserer Ansicht nach diverse Mängel gegeben, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aussichtsreich erscheinen lassen. weiterlesen ›
In vielen Fällen wurde gegenüber Anlegern die Investition in offene Immobilienfonds, insbesondere in den AXA Immoselect und den DEGI International als "mündelsicher" empfohlen. Ein schwerwiegender Beratungsfehler, der Schadenersatzansprüche der Anleger nach sich zieht. weiterlesen ›
Seit 16. Mai 2011 hat auch der Immobilien-Dachfonds db immoflex (DE000DWS0N90) die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Ob die Deutsche Bank Fondstochter DWS den Fonds wieder öffnen kann, wird immer fraglicher. weiterlesen ›
Hinweise zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern offener Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen, TMW Immobilien Weltfonds weiterlesen ›
DEGI International: Das von der Allianz unterbreitete Rückkaufangebot für Anteile am offenen Immobilienfonds DEGI International ist völlig unzureichend. Gute Argumente sprechen dafür, Schadenersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen. weiterlesen ›
Der offene Immobilienfonds DEGI International wird abgewickelt. Für Anleger droht ein erheblicher Schaden. Die Anlegerkanzlei Nittel macht für Anleger Schadenersatz gegen beratende Banken geltend. Kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Chancen. weiterlesen ›
Sieben offene Immobilienfonds und ein Immobilien-Dachfonds werden inzwischen abgewickelt. Für die Anleger dieser Fonds - AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen und TMW Immobilien Weltfonds - drohen massive Verluste. Wir vertreten zahlreiche Anleger dieser Fonds und machen für sie Schadenersatz gegen ihre Berater und die beratenden Banken geltend. weiterlesen ›
Aus und vorbei: Der offene Immobilienfonds AXA Immoselect wird abgewickelt. Anleger des AXA Immoselect werden im rahmen der Abwicklung Verluste erleiden. Anleger des AXA Immoselect, die nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben möchten, haben vielfach gute Aussichten, ihre Verluste im Wege des Schadenersatzes von ihrem Anlageberater bzw. der sie beratenden Bank zurückzubekommen. weiterlesen ›
Der Fonds Premium Management Immobilien Anlage ist pleite und wird liquidiert. Anleger, die das Vergleichsangebot der Commerzbank annehmen müsen wissen, dass sie damit erhebliche Verluste realisieren. weiterlesen ›
Viele Anleger des offenen Immobilienfonds DEGI International wurden falsch beraten über Risiken und kickback Zahlungen. Wir setzen Schadenersatzansprüche für Anleger des DEGI International durch. Klagen gegen Commerzbank und Allianz eingereicht Verjährung von Schadenersatzansprüchen von Anlegern des DEGI International droht. Unverbindliche Ersteinschätzung weiterlesen ›
Wir vertreten zahlreicher Anleger, die sich auf Anraten eines „Allianz-Beraters“(Mitarbeiter einer Allianz Beratungs- und Vertriebs AG) an dem offenen Immobilienfonds DEGI International (WKN 800799) beteiligt haben. Da weder die Allianz, noch die Commerzbank zu einer außergerichtlichen Regulierung von Schadenersatzansprüchen bereit ist, haben wir nun begonnen, Klagen einzureichen. weiterlesen ›
Wir haben die Vertretung zahlreicher Anleger übernommen, die sich auf Anraten der Commerzbank AG an dem offenen Immobilienfonds Premium Management Immobilien Anlagen (WKN A0ND6C) beteiligt haben. Die Commerzbank hat seit der Auflage des Fonds am 19. Mai 2008 rund 1,7 Mrd. € Anlegergelder eingeworben. weiterlesen ›
Rund 50.000 Anleger sind von der Schließung des offenen Immobilienfonds Premium Management Immobilien-Anlagen betroffen, für den die Commerzbank seit der Auflage am 19. Mai 2008 rund 1,7 Mrd. € Anlegergelder eingeworben hat. Vielen unserer Mandanten, die sich an der Premium Management Immobilien Anlage beteiligt haben, ist dieser Fonds als sichere Sachwertanlage empfohlen worden. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihre Altersrente aufbessern. weiterlesen ›
Auch die Credit Suisse lässt ihren eingefrorenen, rund 6 Mrd. € schweren Offenen Immobilienfonds CS EUROREAL bis auf Weiteres geschlossen. Vorerst für weitere neun Monate wird die Rücknahme ausgesetzt, ließ der Fonds am 13. August 2010 verlauten. Die Anleger kommen damit weiterhin nicht an ihr Geld. Der Fonds wurde bislang unter anderem von der Postbank und der ApoBank vertrieben. weiterlesen ›
Der eingefrorene Offenen Immobilienfonds SEB IMMOINVEST bleibt weiterhin geschlossen. Wie es nach dem Mai 2012 mit dem Fonds weitergeht weiß zurzeit niemand. VierOffene Immobilienfonds werden bereits liquidiert, mit erheblichen Verlusten für die Anleger. Wir setzen Schadenersatz für Anleger durch.
weiterlesen ›
Auch die UBS musste einen offenen Immobilienfonds schließen. Beim UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe ist seit 6. Oktober 2010 für zunächst 12 Monate die Rücknahme von Anteilen nicht mehr möglich. Die Anleger des Fonds kommen damit nicht an ihr Geld.
Nach der Aussetzung der Rücknahme bei derzeit 10 und der eingeläuteten Liquidation von drei weiteren dieser Fonds stellt sich für viele Anleger, die sich nach einer Beratung durch ihre Bank oder ihren Anlageberater am UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe beteiligt haben, die Frage, ob sie richtig beraten wurden. weiterlesen ›
Verdeckte Provisionszahlungen – im Bankenjargon auch „Kickback“ genannt – für die Vermittlung von Investmentfonds, Anlagezertifikaten und anderen Anlageprodukten sind in... weiterlesen ›
+++ Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds +++
+++ Landgericht Frankfurt spricht Anleger Schadenersatz zu: Bank klärte über Risiko der... weiterlesen ›
Anleger des DEGI Europa wurden vielfach falsch beraten. Jetzt können Sie Schadenersatzansprüche gegend ie sie beratende Bank durchsetzen. Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits zahlreiche Klagen eingereicht. weiterlesen ›
Axa Immoselect
in Abwicklung
Axa Immosolutions
Rücknahmeaussetzung seit Mai 2010
CS Euroreal
Rücknahmeaussetzung seit 18.05.2010
db... weiterlesen ›
Der offene Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value wird abgewickelt. Anlegern können ihre Verluste ersetzt bekommen. Wir setzen Schadenersatz durch. weiterlesen ›
Die meisten Banken und Sparkassen stellen in ihrer Werbung die besondere Qualität ihrer Beratung heraus und werben so um das Vertrauen ihrer Kunden. Doch tatsächlich haben sie dieses... weiterlesen ›
Banken müssen Kunden, die sie wegen Geldanlagen beraten, darüber aufklären, dass sie für die Empfehlung der Anlageprodukte Provisionen erhalten. Dies hat der BGH in den zurückliegenden Jahren mehrfach... weiterlesen ›
Eine Bank muss einem Kunden, den sie im Hinblick auf Vermögensanlagen beraten hat, auch im Nachhinein Auskunft darüber erteilten, welche Provisionen sie erhalten hat. Dies entschied das Amtsgericht... weiterlesen ›