CS Euroreal und SEB ImmoInvest: Kommt auch hier wie beim KanAm Grundinvest das Aus?

 

Für Anleger der offenen
Immobilienfonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest, bei denen die Frist zur
Wiedereröffnung im Mai 2012 ausläuft, stellt sich nach der Entscheidung
zur Liquidation des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest mehr denn
je die Frage, ob auch ihre Fonds endgültig geschlossen bleiben und
liquidiert werden. Die Aussichten für eine Wiedereröffnung haben sich
durch das KanAm Aus nicht verbessert. Wie sollen sie weiter vorgehen:
Die mögliche Liquidation der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche
geltend machen?

 

KanAm Grundinvest Schließung

 

Die
Entscheidung der Geschäftsführung des KanAm Grundinvest, den Fonds
nicht wieder zu öffnen sondern zu liquidieren, kam für viele Beobachter
nicht überraschend. Für Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal
und SEB ImmoInvest, bei denen die Frist zur Wiedereröffnung im Mai 2012
ausläuft, stellt sich nun mehr denn je die Frage, ob auch ihre Fonds
endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden.

Negative Vorzeichen nach Aus für KanAm Grundinvest

 

Nach
Ansicht von Fachanwalt Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche
Anleger offener Immobilienfonds vertritt, ist die Situation für den CS
Euroreal und den SEB ImmoInvest durch das Aus für den KanAm Grundinvest
nicht besser geworden: „Ohne Zweifel hat dies sehr negative
Auswirkungen auf die Perspektiven der Credit Suisse und der SEB, ihre
Fonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest noch vor Mai erfolgreich wieder
öffnen zu können
.“

Davon geht auch die SEB Asset Management aus: „Das
Marktumfeld wird durch die Entscheidung der Kanam Grund sicherlich
nicht einfacher, dennoch halten wir an dem Ziel der Wiedereröffnung des
SEB ImmoInvest fest
“, zitiert DAS INVESTMENT.COM
eine Unternehmenssprecherin. Erforderlich für eine erfolgreiche
Wiedereröffnung ist bei beiden Fonds die Erhöhung der verfügbaren
Liquidität. Anlegeranwalt Nittel: “Um dies sicherzustellen, müssen
sowohl SEB ImmoInvest als auch CS Euroreal in der verbleibenden Zeit die
Verkaufsbemühungen für einige Objekte erfolgreich abschließen
.“ Ob dies gelingen wird, oder ob auch diese beiden großen Fonds scheitern, bleibt abzuwarten.

Abwarten kann zum Verlust von Schadenersatzansprüchen führen

 

Für
die Anleger der offenen Immobilienfonds stellt sich die Frage nach dem
weiteren Vorgehen: Die Schließung der Fonds abwarten oder
Schadenersatzansprüche geltend machen?

In zahlreichen Fällen
wurden Anleger offener Immobilienfonds falsch beraten. Sie haben gute
Chancen, ihr investiertes Geld als Schadenersatz zurückzubekommen. Aber
sie müssen jetzt handeln. Warten sie die voraussichtlich 5 Jahre
dauernde Liquidation des Fonds ab, wie sie beispielsweise für den KanAm
Grundinvest geplant ist, sind Schadenersatzansprüche in jedem Fall
verjährt.

Schadenersatzansprüche stehen den Anlegern dann zu, wenn
der empfohlene Fonds entweder für ihre Anlageziele und
Risikobereitschaft nicht geeignet war, also nicht zu ihnen passte, oder
wenn sie über den Fonds, dessen Funktionsweise und die mit ihm
verbundenen Risiken nicht oder unzutreffend informiert wurden.

 

  • So wurde beispielsweise in einigen Fällen
    Anlegern Anteile an offenen Immobilienfonds wie KanAm Grundinvest,
    CS Euroreal oder SEB ImmoInvest trotz deutlicher Anzeichen von
    Liquiditätsproblemen in der ersten Krise der offenen
    Immobilienfonds von Oktober 2008 bis Februar 2009 als sichere
    Kapitalanlage angeboten, ohne auf die bereits erfolgte Aussetzung
    der Rücknahme von Anteilen anderer offener Immobilienfonds
    hinzuweisen, zum Teil auch ohne Hinweis auf die bereits erfolgte
    Aussetzung der Rücknahme von Anteilen am KanAm Grundinvest, CS
    Euroreal und SEB ImmoInvest.
  • Ebenfalls unterlasen wurde es oftmals, auf
    die Vielzahl von Berichten in der Wirtschaftspresse hinzuweisen, die
    sich Ende 2007, Anfang 2008 mit den enormen Risiken der Entwicklung
    der Weltwirtschaft und der weltweiten Immobilienkrise und deren
    Auswirkungen auf offene Immobilienfonds befasst haben.
  • Teilweise wurden offene Immobilienfonds
    auch wahrheitswidrig als mündelsichere
    Anlagen dargestellt.
  • Auch wurde Seitens der den Fonds
    vertreibenden Banken in der Beratung oftmals nicht auf deren eigenes
    Provisionsinteresse (so genannte kickbacks hingewiesen.

 

Dies sind nur einige wenige Beispiele für
mögliche Falschberatungen im Zusammenhang mit der Empfehlung zur
Zeichnung eines offenen Immobilienfonds wie KanAm Grundinvest, CS
Euroreal und SEB ImmoInvest. Die Folge der Falschberatung: Der
Berater, die beratende Bank oder Sparkasse ist zum Schadenersatz
verpflichtet. Das heißt, er muss dem Anleger das investierte Kapital
zurückzahlen.

Die Anlegerkanzlei Nittel vertritt zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest, CS Euroreal und SEB ImmoInvest
sowie anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und
konnte bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche
Lösungen herbeiführen.

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