Wertpapieranlagen
Es gibt zahllose Wertpapiere mit unterschiedlichsten Anlageschwerpunkten, Funktionsweisen und Risiken. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen, die an die Beratung des Anlagekunden bei offenen Immobilienfonds, Aktien- und Rentenfonds, Zertifikaten und anderen strukturierten Produktenzu stellen sind.
Falschberatung an der Tagesordnung
Von vielen unserer Mandanten wissen wir, dass sich im nachhinein herausgestellt hat, dass die empfohlene Wertpapieranlage weder ihren Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft entsprach, noch eine Information über die Funktionsweise des Wertpapierproduktes und die mit dem Produkt verbundenen Risiken erfolgte, was insbesondere bei Fonds, Zertifikaten und anderen strukturierten Produkten unumgänglich ist.
Bankberater kennen oftmals die Produkte nicht
Die wenigsten Kunden kennen sich mit den hochkomplexen Wertpapierprodukten aus, viele Bankberater ebenfalls nicht, wie einige von ihnen als Zeugen in Schadenersatzprozessen gegen ihre Arbeitgeber offenbart haben. Das heißt, dass die Berater selbst in vielen Fällen gar nicht in der Lage sind, die Produkte so zu erklären, dass der Kunde sie versteht und die Risiken erkennt.
Provisionen - Triebfeder der Anlageberatung durch Banken
Viele Kunden wissen nicht, dass die sie beratende Bank oder Sparkasse ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran hat, dass die Kunden das von ihr empfohlene Wertpapierprodukt, sei es Zertifikat oder Fonds, zeichnen. Sie erhält von den Emittenten der Produkte in der Regel das Agio und zusätzlich Provisionen. Ihrer Verpflichtung, ihre Kunden, die sie im Zusammenhang mit einer Vermögensanlage berät, auf diese Rückvergütungen (Kickback Zahlungen) hinzuweisen, kamen und kommen Banken und Sparkasse zum Teil gar nicht oder völlig unzureichend nach.
Schäden durch Wertpapieranlagen - wir wissen, wie Sie Schadenersatz bekommen
Die Folge einer solchen fehlerhaften Beratung sind Schadenersatzansprüche der Kunden gegen die beratende Bank, die wir schon in einer gossen Zahl von Fällen erfolgreich durchgesetzt haben.
Wenn auch Sie das Gefühl haben, dass Sie möglicher Weise über Tatsachen, die für ihre Anlageentscheidung wichtig gewesen wären, nicht oder nicht richtig informiert wurden oder dass Ihnen ein viel zu riskantes Produkt verkauft wurde, stehen wir Ihnen für eine erste Beratung zur Verfügung. Ergeben sich dabei Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche, unterstützen wir Sie gerne bei deren Durchsetzung.
> Informationen zu Zertifikaten
> "Kickbacks": Schadenersatz für Wertpapier- und Fondsanleger infolge von Banken verschweigener Rückvergütungen
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Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
t: 06221 - 915 77 - 14
f: 06221 - 915 77 - 29
e: debus@nittel.co
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DJE Real Estate wird aufgelöst: Nachdem bereits im Herbst 2011 der Immobilien-Dachfonds Premium-Management Immobilien-Anlagen (WKN A0ND6C), wie zahlreiche offene Immobilienfonds auch, aufgelöst wurde, teilt nunmehr ein weiterer Immobilien-Dachfonds, der rund 220 Mio. € schwere DJE Real Estate (WKN A0B9GC / ISIN LU0188853955) dasselbe Schicksal. Die Entwicklung war voraussehbar, denn der Fonds war unter anderem mit erheblichen Teilen in drei offene Immobilienfonds investiert, die aufgelöst wurden, nämlich Morgan Stanley P2 Value, TMW Immobilien Weltfonds und AXA Immoselect. Der DJE Real Estate wurde von einer Vielzahl von Banken und Sparkassen ihren Kunden mit dem Argument besonderer Sicherheit empfohlen. Bei der Beratung hat es unserer Ansicht nach diverse Mängel gegeben, die die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aussichtsreich erscheinen lassen. weiterlesen ›
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