HL 158 – Montranus 2 Internationale Kinofilmproduktionen – Hilfe für Anleger

 

Rund 254 Mio. € haben Anleger im Jahr 2004 in den Hannover Leasing Fonds 158 – Montranus 2 Internationale Kinofilmproduktionen investiert.  Beraten wurden sie zumeist von ihren Sparkassen.

Ausweislich der Leistungsbilanz von Hannover Leasing für das Jahr 2010 sind die Lizenzeinnahmen  des Montranus 2 um 23,6 % und die Ausschüttungen an die Anleger um 78,7 % hinter den Prospektannahmen zurückgeblieben.

Für die Anleger ist die Beteiligung am Montranus II ein erhebliches Verlustgeschäft. Doch es droht weiterer Schaden: Die Finanzverwaltung versucht, die steuerlichen Verlustzuweisungen abzuerkennen, was zu erheblichen Steuernachforderungen sowie Säumniszinsen führen kann.

Für Anleger des Montranus II gibt es zwei Ansatzpunkte, um den ihnen entstandenen Schaden zu reduzieren beziehungsweise ersetzt zu bekommen:

  • Die beim Montranus 2 verwandten Widerrufsbelehrungen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Infolgedessen können die Anleger auch heute noch gegenüber der HELABA Dublin, mit der sie zur Finanzierung eines Teils der Einlage einen Darlehensvertrag geschlossen haben, den Widerruf erklären. Dies hat das Oberlandesgerichte Stuttgart jüngst bestätigt. Da es sich bei Fondsbeitritt und Kreditvertrag um ein einheitliches, ein so genanntes verbundenes Geschäft handelt, hat die HELABA Dublin den Anlegern den entstandenen Schaden (Einlage abzüglich Ausschüttungen) zu ersetzen und bekommt im Gegenzug die Fondsanteile. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, entspricht aber der bisherigen Rechtsprechung zu den Anforderungen an Widerrufsbelehrungen.
  • Die von uns vertretenen Anleger haben ihre Montranus 2 Filmfondsbeteiligung nach einer Beratung durch ihre Sparkasse gezeichnet. Die Sparkassen haben für die Vermittlung der Beteiligungen Provisionen erhalten, die so genannten kickbacks. Darüber, dass sie die Fondsbeteiligung empfehlen, weil sie ein eigenes Provisionsinteresse haben, hätten sie die Anleger nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs informieren müssen. Wurde die Information unterlassen, müssen die Sparkassen den Anlegern den gesamten Schaden ersetzen.

 

Möchten auch Sie sich von Ihrer Montranus 2 Filmfondsbeteiligung trennen und den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt bekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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