Aktuelle Fälle

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 12.12.2007 ( 1 BvR 1625/06) klargestellt, dass Rechtsanwälte auf ihrer Internetseite mit einer sogenannten "Gegnerliste" um Mandate werben dürfen. Die Aufnahme von Gegnern anwaltlich vertretener Mandanten in eine derartige Liste ist insbesondere nicht ehrenrührig.

 

Nachfolgend haben wir eine Auswahl von Gegnern unserer Mandanten, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist, von Unternehmen, mit deren Anlageprodukten wir uns im Auftrag unserer Mandanten befassen oder befasst haben sowie dieser Anlageprodukte aufgeführt. Mit der Namensnennung ist keinerlei Bewertung verbunden. Auch wenn Sie "Ihre" Kapitalanlage in der nachfolgenden Liste nicht finden, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

 

Immobilienfonds

 

 

Lebensversicherungsfonds

 

 

Film- und Medienfonds

 

 

Schiffsfonds

 

 

Sonstige Fonds und Anlageprodukte

 

 

Wertpapieranlagen

 

 

Kreditfinanzierte Lebensversicherungen ("Rentenmodelle")

 

 

 

Bei diesen Anlageprodukten vertreten oder beraten wir ebenfalls Anleger oder haben dies getan. Allerdings dürften Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Prospektfehlern bereits verjährt sein. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn die Anlage kreditfinanziert wurde, könnten noch Ansprüche durchsetzbar sein.

 



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