Totalverlust beim König & Cie. MS Stadt Lübeck

Der vom Emissionshaus König & Cie. aufgelegte Schiffsfonds MS „Stadt Lübeck“ ist insolvent. Die 2009 mit erheblichen Nachschüssen der 235 Anleger des Fonds durchgeführte Sanierung ist gescheitert. Die mehr als 8 Mio. €, die die Anleger investiert haben, dürften verloren sein. Die Fondsgesellschaft, der bereits seit über 2 Jahren die Tilgung der aufgenommen Kredite gestundet und ein zusätzlicher Kontokorrentkredit gewährt worden war, war trotz der Sanierungsanstrengungen nicht in der Lage, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen. Aufgrund der äußerst schwierigen Lage auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten reichten die erzielbaren Chartereinnahmen dafür nicht aus. Das einer Schiffsbeteiligung innewohnende Totalverlustrisiko hat sich damit realisiert.

 

Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ausweg für Anleger

 

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die an dem König & Cie. Schiffsfonds MS „Stadt Lübeck“ beteiligt sind. Wir haben für diese die jeweilige Anlageberatung geprüft. Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine regelmäßig fehlerhafte Anlageberatung. Sehr viele Beratungsfehler wiederholen sich dabei bei der überwiegenden Anzahl der Anleger. Dementsprechend machen wir Schadenersatzansprüche gegen Banken, Sparkassen oder freie Berater geltend, die unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Schiffsfonds beraten haben.

 

Regelmäßige Beratungsfehler

 

  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht. Dennoch wurde die Beteiligung als sichere Anlage, als Altersvorsorge oder zur Anlage im Alter empfohlen. Eine solche Beteiligung ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht geeignet. Die Berater hätten den Fonds daher gar nicht empfehlen dürfen.

 

  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wie auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.

 

  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko für die Schiffe des Fonds wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.

 

  • Abhängigkeit des Wertes der Schiffe von der Situation auf den Chartermärkten: Auch der Umstand, dass die Schiffswerte sich entsprechend der Charterraten entwickeln, wurde den Anlegern in den einzelnen Beratungsgesprächen so nicht verdeutlicht. Vielmehr wurde ihnen die Schiffsbeteiligung als sichere und wertstabile Sachwertanlage empfohlen. Von extremen Wertschwankungen der Chartereinnahmen oder der Schiffe war in den Beratungen nicht die Rede.

 

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Was zahlreichen der von uns vertretenen Anlegern des König & Cie. Fonds MS „Stadt Lübeck“ von ihren Beratern verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht kurzfristig kündigen können und vor Ablauf der im Prospekt festgelegten Kündigungsfrist keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

 

  • Provisionsinteresse nicht offengelegt: Berater von Banken und Sparkassen sind nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, Kunden, die sie über Kapitalanlagen beraten, darüber zu informieren, welche Provisionen sie für die Vermittlung der Geldanlage erhalten. Nach unseren Erfahrungen liegen die Provisionssätze bei Schiffsfonds zwischen 10 und 15 % des von den Anlegern investieren Kapitals. Unterlässt der Berater diesen Hinweis, stehen dem Anleger allein aus diesem Grund Schadenersatzansprüche zu.

 

 

Geschädigte Anleger des Schiffsfonds haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie. Fonds MS „Stadt Lübeck“? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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