Sparenta Kombi-Rente – zur Altersvorsorge nicht geeignet – Schadenersatz für Anleger

Die
Kombi-Rente der SpaRenta GmbH wurde als „alternatives Vorsorgemodell“
angeboten, als Baustein zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Abzuschließen
war eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG, in die eine
Einmaleinzahlung geleistet wurde. Diese wurde vollständig durch einen Kredit
fremdfinanziert. Die HSH Nordbank und die Frankfurter Bankgesellschaft (ehemals
LB Swiss / Helaba Schweiz) waren im Wesentlichen die Kreditgeber der SpaRenta Kombi-Rente.
Zur Tilgung des vom Anleger aufzunehmenden endfälligen Darlehens sollten regelmäßige
monatliche Einzahlungen in einen Investmentfonds erfolgen. Am Ende der
Darlehenslaufzeit sollte aus dem Veräußerungserlös der Investmentfondsanteile das
Darlehen vollständig getilgt werden.

 

Das SpaRenta Modell ist auf ganzer Linie gescheitert:

  • Die Rentenversicherung hat die Überschußanteile gekürzt, so dass die Rentenzahlungen deutlich niedriger als prospektiert ausfallen. (mehr)
  • Die Wertentwicklung der Investmentfonds-Sparpläne bleibt weit hinter den Prognosen zurück. (mehr)
  • Die Wechselkursentwicklung hat die Darlehensbelastung der in CHF abgeschlossenen Verträge – in € gerechnet – starkt ansteigen lassen. (mehr)

 

Im Ergebnis hat die SpaRenta Beteiligung zu einer hohen, für viele Anleger existenzbedrohenden Schuldenbelastung geführt.

 

Das Fazit
eines Sachverständigen zur SpaRenta Komi-Rente:

 

„Als Konzept zur Altersvorsorge ist diese Kombi-Rente
mit dem Metzler Wachstum International
als Tilgungsinstrument nicht geeignet.“

 

 

Landgericht
Stuttgart entscheidet zu Gunsten von SpaRenta Anlegern

 

Jetzt
hat das Landgericht Stuttgart zu Gunsten geschädigter SpaRenta Anleger entschieden
und die Generali Lebensversicherung AG und die SpaRenta GmbH & Co. KG zu
Schadenersatz verurteilt. Die Urteile sind aber nicht rechtskräftig.

 

 

Verjährung der Schadenersatzansprüche von Opfern der SpaRenta Kombi-Rente zum Jahresende 2011

 

Da die Schadenersatzansprüche von Anlegern, die mit der
SpaRenta Kombi-Rente Verluste erlitten und diese vor dem 1. Januar 2002 gezeichnet haben am 31. Dezember 2011 verjähren, besteht dringender Handlungsbedarf. Nur wenn bis zum 31. Dezember 2011 eine Schadenersatzklage bei Gericht oder ein Güteantrag bei einer entsprechenden Gütestelle eingereicht ist, kann der endgültige Verlust von Schadenersatzansprüchen verhindert werden. Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen die für Sie günstigste Möglichkeit auf.

 

Gemeinsam mit unseren Mandanten versuchen wir, die wirtschaftlichen Probleme der SpaRenta Kombirente zu lösen, sei es auf dem Klageweg, oder durch Verhandlungen.

 

Haben auch Sie eine SpaRenta Kombirente abgeschlossen und stehen nun vor einem Schuldenberg?

 

Rufen Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch an, in dem ich Ihnen einen ersten Eindruck von den Ihnen offenstehenden Möglichkeiten geben kann. Gemeinsam finden wir eine Lösung. 

 

 

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