Schwarzer Tag für das Emissionshaus Atlantic: 4 Containerschiffe insolvent

Für das zur Rickmers Gruppe gehörende Emissionshaus Atlantic
war der 13. November 2012 ein ganz schwarzer Tag, auch ohne ein Freitag
zu sein. Gleich vier Containerschiffe aus drei Fonds mussten ihr
wirtschaftliches Scheitern eingestehen und Insolvenzantrag stellen. Mehr
als 40 Mio. € Anlegergelder sind damit aller Wahrscheinlichkeit nach
verloren, für die Anleger dürfte der Totalverlust eingetreten sein.

 

Die
in den Jahren 2004 und 2005 vertriebenen Fondsschiffe MS Saylemoon
Rickmers, MS Nina Rickmers, MS Jacky Rickmers und MS Aruni Rickmers
gerieten nach Auslaufen von Charterverträgen vollständig in den Sog der
im Herbst 2008 beginnenden und bis heute andauernden Krise der
Containerschifffahrt. Unauskömmliche Charterraten, Schwierigkeiten bei
der Bedienung von Bankverbindlichkeiten, zwei
„Liquiditätssicherungskonzepte“ in den Jahren 2010 und 2011 – doch die
Einnahmen der im Harper Petersen 1.850-Pool fahrenden vier
Containerschiffe blieben auch in 2012 zu niedrig. Der im Markt für
Containerschiffe angesichts einer ständig steigenden Zahl von immer
größeren Schiffen und damit fortlaufenden Kapazitätsausweitung zu
beobachtende Verdrängungswettbewerb, bei dem auch größere Schiffe in
immer stärkerem Maße in Konkurrenz zu kleineren Schiffen treten, hat
jetzt vier weitere Opfer gefordert.

 

Den betroffenen
Anlegern, die viel Geld verloren haben, bleibt nur die Wahl, ihren
individuellen Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen. Aus
zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass die Beratung der Anleger im
Vorfeld der Beteiligung alles andere als optimal war. Angefangen bei der
fehlenden Aufklärung über das Provisionsinteresse der beratenden Banken
– von einer Volksbank haben wir positive Kenntnis von Provisionen im zweistelligen Bereich – über die fehlende Aufklärung über Risiken, die Empfehlung als Altersvorsorge
bis hin zu im jeweiligen Fondsprospekt aufgeführten wichtigen Details
der Beteiligungskonzepte. Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche gibt
es in den allermeisten Fällen viele.

 

Einem Teil der guten
Argumente droht zum Jahresende die Verjährung. Ursache hierfür ist, dass
die Verjährung an der Kenntnis des Anlegers anknüpft, die er von
Umständen hatte, die nicht dem Bild entsprachen, das in seiner Beratung
von dem Fonds geweckt wurde. Überall dort, wo der Anleger erkennt, dass
etwas nicht so ist, wie es in der Beratung dargestellt wurde, beginnt
mit dem auf das dem Erkennen folgende Jahresende eine dreijährige
Verjährungsfrist. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen der Anleger
eigentlich hätte erkennen müssen, dass etwas nicht so läuft, wie es ihm
in der Beratung dargestellt wurde. Punkte, über die der Anleger nicht
oder falsch beraten wurde, bezüglich derer der Anleger weder Kenntnis
hat, noch haben müsste, sind aber weiterhin geeignet,
Schadenersatzansprüche zu begründen. Jeder einzelne Beratungsfehler
(jeder Punkt, über den falsch oder nicht beraten wurde) hat also seine
eigene Verjährungsfrist. Insofern kann man nicht von einer starren
Verjährung der Schadenersatzansprüche zum Jahresende 2012 sprechen.

 

Je
früher allerdings Ansprüche in einem Güteverfahren oder gerichtlich
geltend gemacht werden, um so mehr Argumente können für die Begründung
des Schadenersatzanspruchs in Feld geführt werden. Daher ist es für
betroffene Anleger der drei Atlantic-Fonds wichtig, schnell zu handeln,
um sich die bestmöglichen Chancen für die Durchsetzung ihrer
Schadenersatzansprüche zu sichern.

 

Haben
Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an den Atlantic Fonds
MS „Saylemoon Rickmers“ und MS „Nina Rickmers“, MS „Jacky Rickmers“
sowie MS „Aruni Rickmers“? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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