Schiffsfonds Ownership IV GmbH & Co. KG – MS Hohesand insolvent

Mit der MS „Hohesand“  wurde über das erste der sieben Schiffe des Schiffsfonds Ownership IV am 16. Mai durch das Amtsgericht Cuxhaven die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Die Sanierungsbemühungen für das 1996 fertiggestellte 700 TEU Containerschiff waren nicht erfolgreich. Die völlig unzureichende Einnahmesituation angesichts der desaströsen Lage auf den weltweiten Schiffsmärkten haben das wirtschaftliche Konzept dieses Schiffes  zum Scheitern geführt. Auch andere Schiffe haben unter den schwierigen Marktbedingungen zu leiden. Eine Frage wird nun sein, ob und wie sich dies in nächster Zeit auf die Situation des gesamten Fonds auswirkt.  

 

Schadenersatzansprüche als realistische Option

 

Die Anleger des Schiffsfonds Ownership IV wissen bereits seit längerem, dass es um ihren Fonds nicht wirklich gut steht. Manche werden zwischenzeitlich auch erhebliche Abweichungen zwischen den Ausführungen ihres Anlageberaters zu den Chancen und Risiken der Beteiligung und der Realität festgestellt haben. Viele Schiffsfonds-Anleger haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihren Anlageberater, ihre sie beratende Bank oder Sparkasse durchzusetzen, weil sie insbesondere über die Risiken des Fonds nicht richtig oder unvollständig informiert wurden.

 

Verjährung droht

 

Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Anleger erkennt, dass er in einem Punkt falsch beraten wurde oder über Informationen verfügt, die ihm diese Erkenntnis geradezu aufdrängen. Wichtig ist, dass für jeden Punkt, in dem falsch beraten wurde, eine gesonderte Verjährung läuft. Beim Schiffsfonds Ownership IV drohen wichtige Punkte, über die möglicher Weise falsch beraten wurde, Ende 2012 zu verjähren, weil den Anlegern bereits 2009 bekannt war, dass Teile des Fonds in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Hier ist Eile geboten.

 

Wir haben in Gesprächen mit zahlreichen Anlegern viele Beratungsfehler festgestellt:

 

  • Höhe der Weichkosten: Vielfach wurde den Anlegern nicht aufgezeigt, in welcher höhe das von ihnen investierte Kapital tatsächlich werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Anteil für diverse Dienstleistungen und Provisionen (so genannte Weichkosten) und damit nicht wertbildend verwendet wird. 

 

  • Hohe Vertriebskosten: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, dass sich alleine die „Emissionskosten“, also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen und Vergütungen bei Schiffsfonds nur allzu oft mehr als 20% des von den Anlegern einzuzahlenden Betrages incl. Agio betrugen. Bei einem Wert von über 15% geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der Rentabilität der Fondsanlage aus. 

 

  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung: Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und damit hochriskante unternehmerische Beteiligung handelt, die  mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.

 

  • Als Altersvorsorge nicht geeignet: Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung an Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen aufgrund der hohen, spekulativen  Risiken und der fehlenden Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet sind.

 

  • Keine Information über schwankende Chartereinnahmen: Die für die Vermietung von Schiffen erzielbaren Chartereinnahmen unterliegen starken Schwankungen, was sich bei den meisten Fonds unmittelbar in den Einnahmen niederschlägt. Bleiben die Chartereinnahmen nachhaltig auf einem niedrigen Niveau, hat dies zur Folge, dass die Schiffe die aufgenommenen Kredite nicht mehr bedienen können. Die Kündigung des Kredits durch die finanzierende Bank ist regelmäßig nach einiger Zeit die Folge. Die Anleger verlieren so ihr Kapital.

 

  • Keine Aufklärung über Provisionshöhe: Viele Banken und Sparkassen haben bis in das Jahr 2008 hinein ihre Kunden nicht darüber informiert, welche Provisionen sie dafür erhalten, dass sie ihnen den Fondsanteil vermitteln. Hierzu wären sie nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH verpflichtet gewesen.

 

 

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir bei Schiffsfonds vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

 

 

Gerne stehen wir Anlegern des Schiffsfonds Ownership IV  für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner