Santa-B Schiffe – Kanzlei Nittel reicht für Anleger Schadenersatzklagen gegen die Gründungsgesellschafter des Schiffsfonds ein

09.02.2014 –
Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen und Prospektfehlern
macht die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger
spezialisierte Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und
Kapitalmarktrecht für mehrere Mandanten geltend. Vor dem Landgericht
Hamburg wurden Klagen gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds
eingereicht. Verschiedene Banken und Sparkassen hatten ihren Kunden
die Beteiligung an dem vom Emissionshaus MPC aufgelegten Fonds MS
„Santa-B Schiffe“ empfohlen.

Auf die im Emissionsprospekt genannten und die darüber hinaus vorhandenen
Risiken der Fondsbeteiligung wurde in der Beratung ebenso wenig
hingewiesen, wie auf nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für
Bank- und Kapitalmarktrecht fehlerhafte Angaben im Prospekt sowie die
an die Banken und Sparkassen für die erfolgreiche Vermittlung der
Beteiligung des Fonds „MPC Offen Flotte“ fließende Provision.

Für eine fehlerhafte Anlageberatung wäre nicht nur die die jeweilige Bank
oder Sparkasse schadenersatzpflichtig, sondern nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die drei
Gründungsgesellschafter des Fonds, die TVP Treuhand- und
Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital
Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen KG. Die
Gründungsgesellschafter müssten darüberhinaus für etwaige
Prospektfehler Schadenersatz leisten.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche
Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit
Schiffsfondsbeteiligungen durchgesetzt.

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