Nordcapital Schiffsportfolio Global II in der Krise: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Anleger durch

29. November 2012 – Der im Jahr 2004 platzierte Schiffs-Dachfonds
Nordcapital Schiffsportfolio Global II
steckt in Schwierigkeiten. Der
aus sieben Containerschiffen bestehende Flottenfonds erwartet für das
Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge:
Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so
dass die Geschäftsführung mit den finanzierenden Banken über
Tilgungsstundungen verhandelt, wie der Leistungsbilanz des
Emissionshauses Nordcapital zu entnehmen ist. Ausschüttungen können
bereits seit längerer Zeit nicht mehr gezahlt werden, die von den
Anlegern investierten 120 Mio. € sind in Gefahr. Denn ob und unter
welchen Bedingungen die Banken in der gegenwärtigen Krise zu einem
Entgegenkommen bereit sind und welcher Beitrag von den Anlegern erwartet
wird, ist völlig offen.

 

Angesichts der unerfreulichen
Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene
Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio Global II umso wichtiger, die
Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die
Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem
Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest
zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen
Teil der Beratung bilden müssen.

 

Doch die Beratungen,
mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen
erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend
einige wenige genannt werden:

 

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko:
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als
    „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die
    bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein
    geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen
    bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
    hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
    können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
    Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur
    mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns
    bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
    Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten
    Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist
    kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der
    weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die
    Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen,
    was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen
    nach Ablaufen der Festcharter, wie im Jahr 2010 zu beobachten, hinter
    den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so
    unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten
    Gesprächen, nicht geschehen.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in
    Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für
    Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn
    Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne
    der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
    Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
    Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
    Schiffsfondsanleger hingewiesen.

  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks):
    Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die
    Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten
    Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe
    fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist
    in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde
    nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher
    Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte
    Kickbacks) fließt.

 

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio Global II beteiligten
Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über
die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht
oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der
Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen
wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

 

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

 

Zum
Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von
Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen
Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt,
Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder
Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern
bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um
eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im
Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher
Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder
unmöglich machen.

 

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Haben
Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio
Global II? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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