17.
01.2014 – In den im Jahr 2007 vom Emissionshaus MPC aufgelegten und
platzierten Schiffsfonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa
Liana“ haben Anleger insgesamt gut 73 Mio. €
investiert. Mit dem Fonds investierten die Anleger in die
Kommanditgesellschaft MS „Santa Laetitia“ Offen Reederei GmbH &
Co. sowie die Kommanditgesellschaft MS „Santa Liana“ Offen
Reederei GmbH & Co., die jeweils ein 9.661 TEU Containerschiff
erworben haben. Die neu gebauten Schiffe wurden im Mai bzw. August
2008 von den Fondsgesellschaften übernommen.
Die
wirtschaftliche Entwicklung weicht erheblich von den im Prospekt
enthaltenen Prognosen ab. Die auch weiterhin trüben Aussichten auf
den weltweiten Schifffahrtsmärkten geben wenig Anlass, auf eine in
absehbarer Zeit eintretende positive Entwicklung und damit auf eine
Erhöhung der Chartereinnahmen zu hoffen.
Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und
der deutlich gewordenen Verlustrisiken ist es für betroffene Anleger
des MPC Schiffsfonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“
umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in
Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.
Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof
in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig
(Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung
hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.
Doch
die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem MPC Fonds
MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“, mit denen wir uns
für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche
Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige
wenige genannt werden:
-
Kein
Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine
unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die
Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust
des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns
bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand
informiert.
-
Schiffsfondsbeteiligung
sind als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele
Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die
mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust
führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass
Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge
empfohlen werden dürfen.
-
Kein
Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten
Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel
gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich.
Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht
informiert.
-
Keine
Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der
massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte, der im Jahr 2003
begann, hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
sinkenden Charterraten geführt. Diese Entwicklung wurde in der
Fach- und Wirtschaftspresse bereits seit 2005 vorhergesagt. Diesen
Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre
Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern
drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde
gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen,
nicht geschehen.
-
Hohe
Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds
investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes
aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen über 38% des
Emissionskapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse
Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.
-
Kein
Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb
tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger
darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder
bei dem MPC Schiffsfonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa
Liana“ für Vertriebskosten eingeplant ist, da diese nach unseren
Berechnungen 25% des Emissionskapitals übersteigen.
Prospektfehler
begründen Schadenersatzansprüche
Der
Emissionsprospekt des MPC Fonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa
Liana“ weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf,
insbesondere
-
lässt
der Prospekt nicht erkennen, welcher Anteil des vom Anleger
eingebrachten Kapitals für
andere Zwecke als für Anschaffungs- und Herstellungskosten
verwendet wird, -
weist
die tabellarische Übersicht
der geplanten Mittelverwendung einzelne Positionen in der Höhe
unzutreffend aus und ist infolgedessen irreführend.
Falschberatung
und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die
im Vertrieb des Fonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“
beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen
Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert.
Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von
Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die
Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils
geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des
Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die
Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für
die Prospektfehler haften.
Haben
Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds MS „Santa
Laetitia“ und MS „Santa Liana“? Möchten Sie wissen, wie
Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
Rufen
Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!