MPC Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG – Schadenersatz für Anleger

 

Bei dem MPC Reefer-Flottenfonds GmbH &
Co. KG
handelt es sich um einen Dachfonds, der in 14 Kühlschiffe
investiert hat. Anleger haben sich an dem Fonds mit rund 145 Mio. €
beteiligt. Der Fonds wurde im Jahr 2006 platziert. Der Fonds befindet
sich in wirtschaftlicher Schieflage. Die Einnahmen bleiben hinter den
prospektierten Annahmen zurück, die Schiffsbetriebskosten liegen
deutlich über den prospektierten Ansätzen und die
Darlehensrückführung ist ins Stocken gekommen. Ausschüttungen sind
nicht möglich. Anlegern droht angesichts der fehlenden
Aussichten für einen Anstieg der Chartereinnahmen
möglicher
Weise der Totalverlust ihrer Einlage.

Gute Chancen für die Durchsetzung
von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die an dem
Fonds beteiligt sind, haben wir den Prospekt des MPC
Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG geprüft und dabei nach unserer
Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte
Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet
Schadenersatzansprüche.

Nur 73,6% der Anlegergelder flossen
in die Schiffsinvestition:
Dem Prospekt muss sich nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen
ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals
werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für
nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird.
Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen.

Der Prospekt enthält solche Aussage
nicht. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als
auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten
lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende
Ergebnis: 26,4% des von den Anlegern aufzubringenden
Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur
73,6% flossen in den Kauf der Schiffe.

24% der Anlegergelder flossen in
Vertriebsprovisionen:
Bankberater müssen immer darauf hinweisen,
welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des
Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab
einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern
aufgebrachten Kapital von über 15 % tun. Vorliegend belief sich die
für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb
des Fonds gezahlte Provision auf 24,2 % des von den Anlegern
investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit
auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im
Beratungsgespräch informiert.

Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in
Japanischem Yen:
Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden
Kreditmittel in JPY aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber
in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko,
welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen
führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds
kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds
infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch
zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit
anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum
Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater
ausdrücklich hinweisen müssen. Die mit der finanzierenden Bank
vereinbarte 105%-Klausel wurde den uns bekannten Anlegern des Fonds
im Rahmen der Beratung nicht erläutert.

Agio
verschwiegen, Vertriebskosten „schöngerechnet“
:
Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als
Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt
und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird. Der Prospekt
weist infolgedessen die für die Kapitalbeschaffung vorgesehenen
Kosten zu niedrig aus, da das Agio einfach in einer Fußnote als
zusätzliche Kosten „versteckt“ wird. Zutreffend wäre es
gewesen, die Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung in voller Höhe
von knapp 30,5 Mio. € auszuweisen. Dies ist nicht geschehen.

Es
gibt aber noch eine Vielzahl weiterer Beratungsfehler, die wir in den
Gesprächen mit Anlegern festgestellt haben. So wurden Anleger
insbesondere regelmäßig nicht informiert über:

Dies sind nur
einige wenige Punkte, über die nach unserer Erfahrung fast
regelmäßig falsch beraten wurde. Zahlreiche weitere Punkte, über
die Sie auch hätten beraten werden müssen, können wir mit Ihnen
gerne im persönlichen Kontakt klären.

Für Anleger
der MPC Reefer Flottenfonds 1 sehen wir vor diesem Hintergrund
grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre
Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter
des Fonds
, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls
für die Falschberatung haften –
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html
-, durchzusetzen.

Verjährung
von Schadenersatzansprüchen droht

Zum
Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von
Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in
zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen
ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen
oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den
Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung
keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als
die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis
setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen
in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012
erschweren oder unmöglich machen.

Mehr
Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei
geschlossenen Fonds erfahren Sie hier:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie
Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Reefer-Flottenfonds 1?
Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen auf Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen stehen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen
gerne.

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