MPC Offen Flotte – Sparkasse Hannover unterliegt in erster Instanz und muss Schadensersatz leisten

Aufatmen für Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B
Schiffe“ mbH & Co. KG (MPC Offen Flotte). Das Landgericht Hannover
hat einem Anleger Schadensersatz zuerkannt, weil die Sparkasse Hannover
diesem verschwiegen hatte, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen
im Zusammenhang mit dieser von ihr empfohlenen Beteiligung erhalten hat.

 

Der
Rentner hatte geklagt, nachdem die Fondsgesellschaft nur eine einzige
Ausschüttung leistete. Nun muss die Sparkasse die praktisch wertlose
Beteiligung übernehmen und ihrem Kunden seine Einlage abzüglich
erhaltener Ausschüttungen zurückerstatten. Außerdem hat sie ihn von
weiteren Ansprüchen und Schäden freizustellen.

 

Noch ist das Urteil
noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt, dass Anleger vor allem dann
eine Chance haben, wenn sie rechtzeitig ihre Ansprüche prüfen lassen und
dann auch geltend machen.

 

Nach unseren Berechnungen wird mit
Ablauf des 31. Dezember 2012 Verjährung eintreten, jedenfalls soweit die
Masse der Beratungsfehler davon betroffen ist. Das Verschweigen der
Rückvergütungen (auch Kickbacks genannt) ist ja nur ein Mangel von
vielen, die wir bei der Vielzahl von uns geprüfter Fälle festgestellt
haben.

 

Daneben machen wir aber auch Schadensersatzansprüche gegen
Gründungsgesellschafter des Fonds geltend, weil diese als die
Vertragspartner der Anleger beim Beitritt zur Fondsgesellschaft nicht
auf Mängel des Emissionsprospekts aufmerksam machten.
Letzteres
dürfte insbesondere für diejenigen Anleger von Interesse sein, die nicht
von einer Bank oder Sparkasse beraten wurden, sondern von einem sog.
freien Anlageberater. Nach wie vor gilt ja, dass diese Berater
grundsätzlich nicht über Ob und Höhe einer Provision aufklären müssen.

 

Sollten noch Fragen verblieben sein, sprechen Sie uns gerne an!

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