MPC Offen Flotte MS Santa-B Schiffe: Jetzt steht Totalverlust für die Anleger endgültig fest

Mit Schreiben vom 18. Januar 2013
wurden die Anleger der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa-B
Schiffe“ mbH & Co. KG (MPC Offen Flotte) in Kenntnis gesetzt,
dass die Beschlüsse zur Sanierung im September 2012 zwar
gefasst wurden, die Beteiligung an der Kapitalerhöhung mit rd. 28%
aber viel zu gering ausgefallen und damit die Sanierung gescheitert
ist. Nunmehr bieten die finanzierenden Banken an, auf die
Geltendmachung der Anlegerhaftung zu verzichten, falls ein Beschluss
gefasst wird, dass alle 14 Schiffe zu verkaufen seien.

Warum wurde das Sanierungskonzept
überhaupt beschlossen?

Nach dem Protokoll der Beschlussfassung
vom 28. September 2012 waren die Verhältnisse wie häufig
in solchen Publikumsgesellschaften: rd. 41,5% der Anleger hatten der
Treuhandkommanditistin Weisung erteilt, wie abzustimmen sei. 57,5%
der Anleger hingegen hatten die TVP gar nicht oder nicht ausdrücklich
angewiesen. Allein durch die Beteiligung der Treuhandkommanditistin
sind solche Beschlussfassungen überhaupt möglich, denn auch so wird
die nötige Teilnahme überhaupt geschafft. Dadurch, dass sich die
Treuhandkommanditistin bei der Stimmabgabe enthält, wird eine
verhältnismäßig kleine Stimmenzahl maßgeblich für die
Beschlussfassung. So war es auch hier, denn die 35% der
Gesellschafter, die der Sanierung zustimmten, waren eben die
Mehrheit.

Nach Meinung unseres Anwaltes, der die Anleger bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
betreut, ist das kein Wunder. Obwohl die Annahmen des Sanierungskonzepts reichlich
optimistisch
waren, kann man darüber natürlich geteilter Ansicht sei. Allerdings agieren viele Anleger verständlicher Weise auch nach dem Prinzip Hoffnung.

Der Totalverlust ist nicht mehr abzuwenden

Für den Rechtsanwalt ist klar: durch den Verkauf der Schiffe wird, sofern er beschlossen werden sollte, nur noch den finanzierenden Banken geholfen. Kein Anleger sollte sich
mehr Hoffnungen machen, dass der Verkauf soviel Erlöse bringe, dass
noch irgendetwas zu verteilen wäre. Der organisierte Verkauf der
Schiffe hat für die Anleger grundsätzlich keinen Vorteil, dafür
sind die vorhandenen Darlehensschulden (per 31.12.2011 waren das rd.
163 Millionen US$ sowie 17,7 Milliarden JPY) zu hoch.

Für die finanzierenden Banken bietet
er jedoch die Chance einen höheren Preis zu erhalten als bei der
Zwangsversteigerung. Für die Reederei Claus-Peter Offen bietet der
Verkauf die Chance, noch eine Vergütung von „2% des
Nettoerlöses“
(so im Emissionsprospekt enthalten) zu bekommen.

Banken bieten Verzicht auf Anlegerhaftung an

Immerhin bieten die Banken den Anlegern
an, die Beschlussfassung über den Verkauf der Schiffe durch einen
Verzicht auf die Anlegerhaftung zu versüßen. Was hat es damit auf
sich?

Nach der gesetzlichen Regelung (§ 171 Abs. 1 HGB) haftet der Anleger als (Treuhand-) Kommanditist auf seine Einlage. Die Haftung ist beendet, sobald diese geleistet ist. Erhält
er später jedoch Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt
sind, dann handelt es sich um Kapitalrückzahlungen, die gem. § 172
Abs. 4
HGB die Haftung wiederaufleben lassen. Gläubiger der
Fondsgesellschaft oder ein Insolvenzverwalter können die Rückzahlung
der Ausschüttungen verlangen.

Dem Emissionsprospekt ist zu entnehmen,
dass die prognostizierten Ausschüttungen nicht aus Gewinnen
geleistet werden (können), sondern lediglich aus nicht benötigter
Liquidität. Da der Jahresabschluss 2007 – ebenso wie schon der für
2006 – einen Verlust auswies, haben die Banken tatsächlich das
Recht, die Rückzahlung der einzigen Ausschüttung, die der Fonds
überhaupt geleistet hat, zu fordern.

Sofern die Anleger also dem Verkauf der
Schiffe zustimmen, erreichen sie damit, dass sie nicht auch noch die
4% zurückzahlen müssen, die sie bereits erhalten haben.

Der Anlegeranwalt rät: Nachdem
nunmehr also endgültig für die Anleger feststeht, dass sie das
eingesetzte Kapital verloren haben, sollten sie spätestens jetzt
einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen um prüfen zu lassen, ob
sie richtig beraten wurden.

Mehr Informationen über Beratungsfehler
beim MPC Fonds Offen Flotte (Santa B-Schiffe)

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