MPC Fonds MPC OFFEN Flotte – Santa B Schiffe mbH & Co. KG – Ausstiegsmöglichkeiten für Anleger

Die Krise auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten macht auch vor dem in den Jahren 2006 und 2007 platzierten Schiffsfonds „MPC Offen Flotte“ (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) nicht halt. Wie den rund 7.000 Anlegern Mitte Januar 2013 mitgeteilt wurde, sollen die 14 Containerschiffe auf Wunsch der finanzierenden Banken verkauft werden, um die Insolvenz des Fonds abzuwenden. Für die Anleger hätte dies den Vorteil, dass ihnen wenigstens die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von rund 4 % erhalten blieben, die im Falle einer Insolvenz zurückzuzahlen seien. Der Rest der von den Anlegern investierten rund 186 Mio. € ist verloren. 

 

 
Das Scheitern des Fonds war von kritischen Marktbeobachtern bereits im Jahr 2006 vorhergesehen worden. So schrieb der Brancheninformationsdienst „fondstelegramm“ bereits im Juni 2006:

 

„Bei dem Fonds handelt es sich um ein Beteiligungsangebot, das sich an eine sehr spekulative Anlegerzielgruppe richtet. Unsicherheiten rühren vor allem aus dem Umstand, dass für sechs Schiffe bewusst noch keine Charterverträge abgeschlossen wurden. Angesichts der hohen Ablieferungszahlen in den nächsten Jahren ist das allerdings eine sehr gewagte Spekulation. Auch die teilweise in Yen eingedeckte Finanzierung birgt angesichts der Einnahmen in US-Dollar ein Währungsrisiko. Als Zeichner kommen daher nur Anleger in Frage, die an die durchaus gewagte MPC- Argumentation glauben, wonach für die betreffenden Ablieferungsjahre mit einer Angebotsverknappung und damit einem Aufwärtspotenzial für die Charterraten der angebotenen Größenklassen zu rechnen ist.

 

Wer diesen Fonds zeichnet, muss aufgrund nicht vercharterter Schiffe und einer Yen-Finanzierung außergewöhnlich risikobereit sein. Außerdem muss er eine von fondstelegramm nicht geteilte optimistische Chartermarkteinschätzung haben.“

 

Das „fondstelegramm“ sollte Recht behalten: Der Yen verzeichnete einen massiven und nachhaltigen Kursgewinn gegenüber dem US-Dollar und die Chartereinahmen entwickelten sich nicht so, wie von MPC in dem Prospekt zu Grunde gelegt.

 

 

Weitere Beiträge zum MPC Fonds Offen Flotte – „Santa B Schiffe“

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Wir vertreten zahlreiche Anleger, die an dem Fonds „MPC Offen Flotte“ – MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG – beteiligt sind. Wir haben für diese die jeweilige Anlageberatung sowie den Fondsprospekt geprüft. Nach unserer Auffassung bestehen erhebliche Anhaltspunkte für eine regelmäßig fehlerhafte Anlageberatung sowie Prospektmängel. Sehr viele Beratungsfehler wiederholen sich dabei bei der überwiegenden Anzahl der Anleger. Dementsprechend machen wir Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater unserer Mandanten geltend.

 

Regelmäßige Beratungsfehler

 

 

  • Nur 57 % der Anlegergelder flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition: Dem Prospekt muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne großes Nachrechnen ermitteln lassen, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird.  Hierauf muss auch der Berater, der die Anlage empfiehlt hinweisen. Der Prospekt des Fonds „MPC Offen Flotte“ – MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG – enthält solche Aussage nicht. Erst durch gesonderte Berechnungen lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: knapp 43 % des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten aufgewandt. Nur 57 % flossen tatsächlich in die Schiffsinvestition. Erst bei einem genauen Studium des Prospekts ist zu erkennen, dass Kostenpositionen, bei denen es um nichtinvestive Mittelverwendungen handelt, in den vermeintlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten versteckt wurden. Auf diese Weise wurde bei den Anlegern der Eindruck erweckt, dass ein weit höherer Anteil der eingeworbenen Mittel für investive Zwecke verwendet wird und künftig „für die Anleger arbeitet“.

 

  • 26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen: Bankberater müssen nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich darauf hinweisen, wenn der Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital mehr als 15% beträgt. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf sagenhafte 26,5% des von den Anlegern investierten Kapitals. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert, sei es durch die beratende Bank, wie beispielsweise die im Vertrieb dieses Fonds tätige CITIBANK (jetzt: TARGOBANK), noch durch sonstige Berater.

 

  • Prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt. Darauf, dass die regelmäßigen Auszahlungen teilweise eine Rückzahlung des zuvor investierten Eigenkapitals darstellten, wurden die Anleger regelmäßig ebenso wenig hingewiesen, wir auf den Umstand, dass durch diese Auszahlungen eine Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft entsteht.

 

  • Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind. Auf das aus konjunkturell schwankenden Charterraten resultierende Risiko für die Schiffe des Fonds wurden unsere Mandanten in der Beratung nicht hingewiesen.

 

  • Abhängigkeit des Wertes der Schiffe von der Situation auf den Chartermärkten: Auch der Umstand, dass die Schiffswerte sich entsprechend der Charterraten entwickeln, wurde den Anlegern in den einzelnen Beratungsgesprächen so nicht verdeutlicht. Vielmehr wurde ihnen die Schiffsbeteiligung als sichere und wertstabile Sachwertanlage empfohlen. Von extremen Wertschwankungen der Chartereinnahmen oder der Schiffe war in den Beratungen nicht die Rede.

 

  • Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den mit den finanzierenden Banken sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben. Aufgrund des massiven Verfalls des Wertes des US-$ gegenüber dem Japanischen YEN ist der in US-$ gerechnete Darlehensstand stark angestiegen. Zugleich sind die Schiffswerte aufgrund des Einbruchs der Charterraten und des damit verbundenen Rückgangs der Schiffspreise gesunken. Damit wurde das in der loan-to-value Klausel festgeschriebene Wertverhältnis von 105% verletzt. Die Banken haben bei der Verletzung von loan-to-value Klauseln das Recht, unter anderem Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen oder höhere Zinsen zu fordern und gegebenenfalls das Darlehen zu kündigen. Über diese Hintergründe und Risiken wurden die Anleger von ihren Beratern nicht informiert.

 

  • Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Dass ein Teil der vom Fonds „MPC Offen Flotte“ – MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG –  aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken hätten die Berater die Anleger des Fonds MPC Offen Flotte – Santa B Schiffe ausdrücklich hinweisen müssen.

 

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen – Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld: Die Anlegern des Fonds „MPC Offen Flotte“ – MS „Santa B Schiffe“ GmbH & Co. KG können die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2023 kündigen. Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche Abstriche hinzunehmen. Zurzeit werden für einen Anteil nur 5 % des ursprünglich investierten Betrages geboten. (Stand 23.07.2012)

 

  • Keine Informationen über Kickbacks: Banken und Sparkassen haben die Fondsbeteiligungen nicht aus purer Nächstenliebe empfohlen. Dem Rat, eine Beteiligung am MPC Fonds Offen Flotte zu zeichnen lagen ganz handfeste wirtschaftliche Interessen zu Grunde: Die Banken und Sparkassen haben Vertriebsprovisionen in Höhe von 10-15 % erhalten. Haben sie die Anleger über dieses Provisionsinteresse nicht aufgeklärt, sind Sie nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz verpflichtet.

 

 

Prospektfehler als weitere Grundlage von Schadenersatzansprüchen

 

Der Prospekt weist darüber hinaus nach unserer Ansicht einige weitere Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen.

 

  • Der Prospekt weist das Agio weder als Einnahmen, noch als Ausgabenposition aus, obwohl der Betrag der Gesellschaft zufließt und für die Eigenkapitalvermittlung aufgewendet wird.

 

  • Die Ausführungen zur fehlenden Veräußerbarkeit entsprechen nicht den Anforderungen, die der BGH an die ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern stellt.

 

Anleger des Fonds „MPC Offen Flotte“ (MS „Santa B Schiffe“ mbH & Co. KG) haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds Santa B Schiffe mbH & Co. KG? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

 

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