Keine Freude haben die Anleger der drei
Ein-Schiffsgesellschaften
- Zweite MS „Sofia Schulte“
Shipping GmbH & Co. KG, - MS „Las Vegas“
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und - MS „Lloyd Don Pascuale“
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG,
in die sie insgesamt 70 Mio. € investiert haben. Musste die Ausschüttung für 2009 schon reduziert
werden, sind Auszahlungen seit 2010 komplett ausgeblieben.
Das Risiko der viel zu kurzen Anfangsbeschäftigung bei der MS Sofia Schulte hat sich voll
verwirklicht. Derzeit dümpelt das Containerschiff mit einer nicht auskömmlichen Anschlussbeschäftigung herum und hat ernsthafte Liquiditätsschwierigkeiten.
Anleger wurden nicht korrekt informiert und aufgeklärt
Nach Meinung des Anwalts, der die Anleger bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
betreut, zeigen die Auswertungen, dass die Beratungen fast durchweg Mängel aufweisen. Die häufigsten sind:
- Das im Emissionsprospekt durchaus
erwähnte Totalverlustrisiko wurde fast durchgängig von den
Beratern kleingeredet. Oft wurde behauptet, durch die Verteilung auf
drei unterschiedliche Schiffsgrößen sei das Risiko bestens
verteilt. - Darüber, dass rd. 27% der
Einlagen für die sog. Weichkosten verwendet werden, wurde praktisch
kein Anleger informiert. Dabei ist dieser Wert durchaus wichtig für
die Beurteilung, wie ertragreich das übrige Kapital arbeiten muss,
um die prognostizierten Renditen überhaupt erwirtschaften zu
können. - Ebenso hat kein Berater einen
unserer Mandanten darüber informiert, wie sich die Lage bis zum
Beratungsende geändert hat. Der Emissionsprospekt datiert ja aus
der Zeit unmittelbar vor der Finanzkrise. - Soweit es sich um bankgebundene
Berater handelt, wurde den Anleger zudem das finanzielle
Eigeninteresse verschwiegen. Immerhin weist der Emissionsprospekt
über das Agio von 5% weitere 8%, insgesamt also 13% an
Vertriebsvergütungen aus. - Zumeist blieb unseren Mandanten
auch unbekannt, dass über 69% der Investition durch
Fremdfinanzierung aufgebracht werde. Welches Risiko für das
einzusetzende Kapital daraus entsteht, dass die Darlehen von
US-Dollar in Yen umgetauscht werden wurde schon gar nicht
besprochen. - Kein einziger Mandant wurde darauf hingewiesen, dass der Emissionsprospekt Fehler enthält. Solche sind nach Meinung desAnlegeranwalts aber vorhanden und hätten
von den jeweiligen Beratern schon bei einer bloßen
Plausibilisierung festgestellt werden müssen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadensersatzansprüche der Anleger
Jeder einzelne der oben aufgezählten Beratungsfehler stellt eine Pflichtverletzung des Beraters dar und
löst einen Schadensersatzanspruch des Anlegers aus. Daneben finden
sich viele weitere Fehler, die wir prüfen und oft feststellen. Wir
sehen daher vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht
Zum Ende des Jahres 2013 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren.
Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds ab dem Jahr 2010
erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt
und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert
wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei ihrer
jeweiligen Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und
risikolose Beteiligung handelt, wie sie ihnen im Beratungsgespräch
dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von
dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen nach 2013 erschweren oder unmöglich machen.
Mehr Informationen zur Verjährung von
Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier.
Haben Sie Fragen zu Ihrer
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wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen
Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen gerne.