Lloyd Fonds 31 MS „Annabelle Schulte“ – Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

In den im Jahr 2003 aufgelegten Lloyd Fonds 31 MS „Annabelle Schulte“
haben Anleger insgesamt rund 11,6 Mio. € investiert. Das 2.602 TEU
Vollcontainerschiff nahm nicht den erwarteten Verlauf.

 

Verfall der Charterraten:
Insbesondere der Verfall der Charterraten seit 2008 hat der
Fondsgesellschaft arg zugesetzt. Die Chartereinnahmen lagen im Jahr 2010
nur bei rund 1/6 der prospektierten Werte. Bis Ende 2010 fehlten
gegenüber dem Prospektannahmen insgesamt bereits 39% der laut Prospekt
zu erzielenden Einnahmen.

 

Rückstände beim Kapitaldienst:
Wegen fehlender Einnahmen konnte der Fonds die aufgenommenen Darlehen
nicht wie geplant tilgen. Auf rund 47% belief sich zum Jahresende 2010
der Tilgungsrückstand. Die Ausschüttungen sind dementsprechend auch
nicht wie geplant ausgefallen. Negativ auf die Verschuldung des Schiffs
(in der Einnahmewährung US-$ gerechnet) hat sich auch die teilweise
Umfinanzierung in japanische Yen ausgewirkt. Der Wert des Yen ist
gegenüber dem US-$ seit 2007 um zeitweise mehr als 30% angestiegen, was
eine Steigerung der Zins- und Tilgungsbelastung (in US-$ gerechnet) zur
Folge hatte.

 

Zwangsverwaltung angeordnet: Am 2. Juli
2012 vermeldete der Informationsdienst fondstelegramm, dass über das
Vermögen des Schiffsfonds die Zwangsverwaltung angeordnet worden sei.
Für die Anleger, die auf eine Sanierung durch das beschlossene
Restrukturierungskonzept des Schiffsfonds hofften, eine schwer
verdauliche Entwicklung. Denn der im Wesentlichen an den aktuell
erzielbaren Charterraten orientierte Wert des Schiffes wird kaum
ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten des Fonds zu decken.

 

Totalverlust und Rückforderung von Ausschüttungen:
Rückzahlungen an die Anleger wird es daher wohl keine geben. Vielmehr
droht den Anlegern im Falle einer Insolvenz des Schiffes die
Rückforderung von bereits erfolgten Ausschüttungen. Denn soweit diese,
was bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall ist, nicht aus Bilanzgewinnen
des Fonds geleistet wurden, ist insoweit die Haftung für die
Verbindlichkeiten des Fonds wieder aufgelebt. Neben dem Totalverlust des
investierten Kapitals droht den Anlegern daher zusätzlich eine
Rückforderung der in Höhe von 20% – 26% des investierten Kapitals
erhaltenen Einlage.

 

Welche Möglichkeiten gibt es für betroffene Anleger?

 

Die
Anleger haben in der jetzigen Situation wenig Handlungsmöglichkeiten.
Entscheidungen über den weiteren Weg des Fonds trifft jetzt der
Zwangsverwalter.

 

  • Für die Anleger stellt sich die
    Frage, ob sie den Verlust ihres investierten Geldes akzeptieren wollen,
    oder ob sie nach Wegen suchen, wie sie ihr Geld wieder bekommen können.
    Hier kommen insbesondere Schadenersatzansprüche in Betracht gegen jene,
    die seinerzeit zur Investition in den Fonds geraten haben.

 

  • Sollte
    es zu einer Rückforderung von Ausschüttungen durch einen späteren
    Insolvenzverwalter oder zu einer Unmittelbaren Inanspruchnahme Seitens
    der Gläubiger der Fondsgesellschaft (finanzierende Bank) kommen, besteht
    die Möglichkeit, dass die Haftungssumme nicht korrekt berechnet wurde
    und zu hohe Ansprüche geltend gemacht werden.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen
Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse
der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:

 

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen

  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert- verschwiegen

  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen

  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung

  • Überkapazitäten bei Containerschiffen – verschwiegen

  • Starke Schwankungen der Charterraten – verschwiegen

  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen

  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Schadenersatzansprüche verjähren zum 31. Dezember 2012

 

Da
die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind,
drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens
zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des Lloyd Fonds 31 MS
„Annabelle Schulte“ besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die
sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der
Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

 

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des Lloyd Fonds 31 MS „Annabelle Schulte“ Schadenersatzansprüche durchsetzen können?

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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