Die Zeit
läuft ab für den Lloyd Fonds LF 58 – Lloyd Flottenfonds VII, in
den Anleger im Jahr 2005 rund 29,25 Mio. € investiert haben. Die beiden Fondsschiffe, die MT „Hamburg Star“
Schiffahrtgesellschaft GmbH & Co. KG sowie die MS „Patricia
Schulte“ Shipping GmbH stehen vor dem Aus. Bereits Mitte Dezember 2012 hatte die Lloyd
Treuhand GmbH die Anleger über die desaströse finanzielle Lage des
Fondsschiffs MT „Hamburg Star“ aufgeklärt und zur Rückzahlung
der Ausschüttungen aufgefordert. Zusätzlich sollten für die
Sanierung des Fonds weitere 10% der ursprünglichen Kapitaleinlage
nachgeschossen werden.
Auch die
Situation der MS „Patricia Schulte“ ist wenig erfreulich. Nach
dem Auslaufen des ursprünglichen Chartervertrages konnte kein neuer
Charterer gefunden werden. Die finanzierenden Banken seien, wie die
Anleger am 01. Februar 2013 erfuhren, ohne eine Rückzahlung
der Ausschüttungen und ohne Einzahlung zusätzlichen Eigenkapitals
zur weiteren Kreditgewährung nicht mehr bereit.
Da dem Fonds
ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS „Patricia Schulte“ jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive
fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide Fondsschiffe
wohl schwerlich vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet dies den
Totalverlust ihrer – sicher geglaubten – Einlage.
Totalverlust
für Anleger
Die
Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu
akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen
nicht schlecht.
Falschberatung
begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Aus
unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von
Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang
mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel
entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den
Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu
oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die
jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über
Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen
Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das
Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht
seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken
abschrecken wollte.
Unzureichende
Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren
Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen
Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof
formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital
zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.
Wir
haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere
folgende Beratungsfehler festgestellt:
-
Ein
sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss
nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse
Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen
verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger.
Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde
regelmäßig verschwiegen -
Auch
die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig
deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der
Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl
die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet
gewesen wären. -
Schiffsfonds
sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen
zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten
starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das
gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die
Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen. -
Vielfach
wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind
Schiffsfonds
als Altersvorsorge nicht geeignet,
da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum
Totalverlust der Anlage gehen können. -
Die
Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig
kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den
Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht
eingegangen. -
Auch
die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse –
US-Dollar zu Euro – wurden von der Realität allzu oft überholt.
-
Auch das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine
auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieb in den
Beratungsgesprächen unerwähnt.
-
Die
beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008
hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie
für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks),
obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.
Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben
auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 58 – Lloyd Flottenfonds
VII gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr
investiertes Geld zurückzubekommen?
Rufen
Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.