Lloyd Flottenfonds VII vor dem Aus – Fachanwälte setzen Anlegeransprüche durch

Die Zeit
läuft ab für den Lloyd Fonds LF 58 – Lloyd Flottenfonds VII, in
den Anleger im Jahr 2005 rund 29,25 Mio. € investiert haben. Die beiden Fondsschiffe, die MT „Hamburg Star“
Schiffahrtgesellschaft GmbH & Co. KG sowie die MS „Patricia
Schulte“ Shipping GmbH stehen vor dem Aus. Bereits Mitte Dezember 2012 hatte die Lloyd
Treuhand GmbH die Anleger über die desaströse finanzielle Lage des
Fondsschiffs MT „Hamburg Star“ aufgeklärt und zur Rückzahlung
der Ausschüttungen aufgefordert. Zusätzlich sollten für die
Sanierung des Fonds weitere 10% der ursprünglichen Kapitaleinlage
nachgeschossen werden.

 

Auch die
Situation der MS „Patricia Schulte“ ist wenig erfreulich. Nach
dem Auslaufen des ursprünglichen Chartervertrages konnte kein neuer
Charterer gefunden werden. Die finanzierenden Banken seien, wie die
Anleger am 01. Februar 2013 erfuhren, ohne eine Rückzahlung
der Ausschüttungen und ohne Einzahlung zusätzlichen Eigenkapitals
zur weiteren Kreditgewährung nicht mehr bereit.

 

Da dem Fonds
ohne einen annähernd auskömmlichen Chartervertrag für die MS „Patricia Schulte“ jede wirtschaftliche Fortführungsperspektive
fehlt, wird sich der Weg in die Insolvenz für beide Fondsschiffe
wohl schwerlich vermeiden lassen. Für die Anleger bedeutet dies den
Totalverlust ihrer – sicher geglaubten – Einlage.

 

Totalverlust
für Anleger

 

Die
Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu
akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen
nicht schlecht.

 

 

Falschberatung
begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Aus
unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von
Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang
mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel
entsprachen die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den
Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu
oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die
jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über
Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen
Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das
Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht
seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken
abschrecken wollte.

 

 

Unzureichende
Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren
Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen
Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof
formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital
zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.

Wir
haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere
folgende Beratungsfehler festgestellt:

 

  • Ein
    sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss
    nicht in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse
    Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen
    verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger.
    Wie hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde
    regelmäßig verschwiegen

  • Auch
    die Höhe der Vertriebskosten, die sich bei Schiffsfonds regelmäßig
    deutlich über 15% des Anlegerkapitals bewegten, wurde in der
    Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig verschwiegen, obwohl
    die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung verpflichtet
    gewesen wären.

  • Schiffsfonds
    sind hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen
    zahlreiche Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten
    starken Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das
    gesamte Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die
    Risiken hätten Gegenstand der Beratung sein müssen.

  • Vielfach
    wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind
    Schiffsfonds
    als Altersvorsorge nicht geeignet
    ,
    da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum
    Totalverlust der Anlage gehen können.

  • Die
    Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig
    kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den
    Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht
    eingegangen.

  • Auch
    die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse –
    US-Dollar zu Euro – wurden von der Realität allzu oft überholt.

  • Auch das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine
    auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieb in den
    Beratungsgesprächen unerwähnt.

  • Die
    beratenden Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008
    hinein regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie
    für die Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (
    kickbacks),
    obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.


Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

 

 

Haben
auch Sie eine Beteiligung am Lloyd Fonds LF 58 – Lloyd Flottenfonds
VII gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr
investiertes Geld zurückzubekommen?

 

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Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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