LG verurteilt Comdirect zu Schadenersatz: PRORENDITA DREI nicht als Altersvorsorge geeignet

 

26.02.2014 – Schadenersatz in Höhe von mehr als 33.000 € muss
die Comdirect Bank AG an einen Kunden zahlen, dem von der
Düsseldorfer Filiale der Comdirect Private Finance im Jahr 2006 zur
Zeichnung einer Beteiligung am Lebensversicherungsfonds PRORENDITA
DREI geraten worden war. Das Landgericht Itzehoe verurteilte die
Comdirect Bank im noch nicht rechtskräftigen Urteil darüber
hinaus, dem von der der Kanzlei Nittel | Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht vertretenen Anleger die Kosten der
außergerichtlichen Tätigkeit der ihn vertretenden Anwälte zu
erstatten.

Falschberatung bei Comdirect Private Finance

Nach Ansicht des Landgerichts Itzehoe ist zwischen dem Kläger und der Comdirect
Private Finance, die inzwischen mit der Comdirect Bank AG
verschmolzen wurde, ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen. Die
Comdirect wäre daher zur anleger- und objektgerechten Beratung
verpflichtet gewesen. Das Landgericht gelangte nach dem Ergebnis der
Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass der Kläger weder anleger-,
noch anlagegerecht beraten worden sei.

Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko ist sicher nicht zur Altersvorsorge geeignet

Die Anlage sollte nach dem Kundenwunsch der Altersvorsorge dienen und das Geld
in fünf oder zehn Jahren verfügbar sein. Doch schon aus den
Prospektangaben sei, wie das Landgericht zutreffend feststellt, zu
entnehmen, dass sich der Fonds an risikobewusste Anleger richtet,
die auch einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals einschließlich
nicht ausgezahlter Gewinne verkraften können und nicht für einen
kurz- bis mittelfristigen Anlagehorizont geeignet ist. „Eine
Kapitalanlage mit einem Totalverlustrisiko ist sicher nicht zur
Altersvorsorge geeignet
„, so das Landgericht Itzehoe in den Urteilsgründen. Zudem wäre es dem
Kläger auch nicht möglich gewesen, auf das eingesetzte Kapital binnen 5
oder 10 Jahren zuzugreifen.

Schadenersatz für den falsch beratenen Kläger

Nach alledem besteht ein Anspruch des Klägers gegen die Comdirect Bank AG, so
gestellt zu werden, als hätte er den streitgegenständlichen Fonds
nicht gezeichnet. Dann hätte er die in den Fonds PRORENDITA DREI
investierten 31.500,00 € nicht gezahlt, die ihm die Comdirect jetzt
zu ersetzen hat. Außerdem hätte er auf das Kapital seither eine
Rendite von 2% erzielen können, die ihm das Gericht als weitere
Schadenersatzposition zusprach. Auch die vorgerichtlichen
Rechtsverfolgungskosten, also die für die vorgerichtliche Vertretung
durch seinen Anwalt entstandenen Kosten, sind dem Kläger nach dem
Urteil zu erstatten.

 

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