LG FFM spricht Anleger Schadenersatz zu: Bank klärte über Risiko der Aussetzung der Rücknahme nicht auf

 

Auch bei vermeintlich sicheren Anlagen
wie offenen Immobilienfonds waren Banken verpflichtet, über die
Risiken zutreffend und vollständig zu informieren. Dies hat das
Landgericht Frankfurt/Main in einem jüngst ergangenen Urteil betont
(Urteil vom 23. März 2012 – Az.: 2-19 O 334/11).
Im Zentrum der Entscheidung stand dabei ein Punkt, der regelmäßig nicht Gegenstand
der Beratung durch die Banken war: Das Risiko der Aussetzung der
Rücknahme von Anteilen, das sich bei vielen offenen Immobilienfonds
wie AXA
Immoselect, DEGI
Europa, DEGI Global Business, DEGI
International, DJE
Real Estate, KanAm
Grundinvest, KanAm
US Grundinvest, Morgan
Stanley P2 Value
, Premium
Management Immobilien Anlagen und TMW Immobilien Weltfonds
in den zurückliegenden Jahren realisiert hat.

Bei offenen Immobilienfonds besteht
grundsätzlich das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit
der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, wie zahlreiche Anleger
schmerzhaft erfahren mussten. Hierüber waren die Anleger im Rahmen
der Beratung zu informieren, da es sich hierbei, wie das Landgericht
Frankfurt feststellt, um ein dieser Anlageform grundsätzlich
innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko
handelt. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener
Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidung: „Viele
Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig
überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr
an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt
worden.
“ Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den
meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und
zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile
zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten.

Für die geschädigten Anleger offener
Immobilienfonds ist dieses Urteil nach den Worten von Anwalt Nittel
ein kleiner aber vielleicht bedeutsamer Fortschritt, der Anleger
ermutigen sollte, Ihre Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich
durchzusetzen.

Weitere Informationen zu offenen
Immobilienfonds:
http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/

Gerne stehen wir Anlegern offener Immobilienfonds für eine individuelle
Beratung zur Verfügung.

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