08. November
2012 – Bis zum Frühjahr 2012 schien beim König & Cie.
Renditefonds 50 – MT „King Dorian“ (ehem. MT „King David“)
alles in Ordnung zu sein. Die seit der Inbetriebnahme des
Rohöltankers im März 2007 laufende Festcharter von fünf Jahren
ließ die Einnahmen annähernd planmäßig sprudeln. Doch mit dem
Ende der Festcharter kam das böse Erwachen für die Anleger des
Fonds, die im Jahr 2006 rund 21 Mio. € in den Fonds investiert
haben. Denn die anstelle der prospektierten Charterraten in Höhe von
22.780 US-Dollar/Tag erzielt das seit März 2012 im Scorpio Panmax
Pool eingesetzte Schiff nur noch 14.801 US-Dollar/Tag. Die fehlenden
rund 8.000 US-Dollar/Tag werden zunächst aus der noch vorhandenen
Liquidität des Fonds abgedeckt werden können. Bei anhaltend
schlechten Marktbedingungen und infolgedessen weiterhin unter Plan
befindlichen Poolausschüttungen kann es aber eng werden für die
Anleger des König & Cie. Renditefonds 50. Ausschüttungen werden
jedenfalls wohl auch für das dritte Jahr hintereinander nicht
gezahlt werden.
Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat,
ist es für betroffene Anleger des König & Cie. Renditefonds 50
– MT „King Dorian“ umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung
von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen
nicht schlecht.
Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof
in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig
(Totalverlust) verloren gehen kann. Die
Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der
Beratung bilden müssen.
Doch
sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten
bislang befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen
rechtlich erhebliche Fehler auf:
-
Kein
Hinweis auf Totalverlustrisiko:
Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als“ Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische
Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals
gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger
wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
-
Schiffsfondsbeteiligung
als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele
Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die
mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust
führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass
Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge
empfohlen werden dürfen.
-
Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für
Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder
nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die
uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
-
Keine
Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem
erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten
geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten
schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung
regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum
Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds
und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit
hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben.
Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit
Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
-
Hohe
Weichkosten verschwiegen: Das
von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für
den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht
unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also
diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich
Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten.
Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie
nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
-
Risiko
des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur
in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung
für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf,
wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um
Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds
regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger
im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die
gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger
hingewiesen.
Falschberatung
und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger
mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Außerdem gehen wir
von verschiedenen Prospektfehlern aus, die ebenfalls
Schadenersatzansprüche gegen Berater und Gründungsgesellschafter
nach sich ziehen. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Verjährung
von Schadenersatzansprüchen droht
Zum
Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von
Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in
zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen
ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen
oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den
Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung
keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als
die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis
setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen
in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012
erschweren oder unmöglich machen.
Mehr
Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei
geschlossenen Fonds erfahren Sie hier:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Haben
Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am König & Cie.
Renditefonds 50 – MT „King Dorian“?
Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen
Ihnen gerne.