König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT King Douglas und MT King Daniel

10. Januar
2014 – In den im Jahr 2008 vom Emissionshaus König & Cie. aufgelegten und platzierten Schiffsfonds König & Cie.
Produktentanker-Fonds 04 MT „King Douglas“ und MT „King Daniel“
haben Anleger insgesamt 43 Mio. € investiert. Der Fonds selbst
finanzierte damit das Eigenkapital für den Erwerb von zwei Rohöl-
und Produktentanker der Panamax-Klasse. Die wirtschaftliche
Entwicklung weicht aufgrund deutlich unter den Prospektannahmen
liegender Chartereinnahmen erheblich von den im Prospekt enthaltenen
Prognosen ab. Die auch weiterhin trüben Aussichten auf den
weltweiten Schifffahrtsmärkten geben wenig Anlass, auf eine in
absehbarer Zeit eintretende positive Entwicklung und damit auf eine
Erhöhung der Chartereinnahmen zu hoffen.

 

Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und
der deutlich gewordenen Verlustrisiken, ist es für betroffene
Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds 04 MT „King
Douglas“ und MT „King Daniel“ umso wichtiger, die Möglichkeit
der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen
hierfür stehen nicht schlecht.

 

Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof
in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig
(Totalverlust) verloren gehen kann.
Die
Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der
Beratung bilden müssen.

 

Doch
die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem König &
Cie. Produktentanker-Fonds 04, mit denen wir uns für unsere
Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche
Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige
wenige genannt werden:

 

  • Kein
    Hinweis auf Totalverlustrisiko
    :
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische
    Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals
    gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger
    wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.

 

  • Schiffsfondsbeteiligung
    als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele
    Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die
    mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust
    führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden,
    dass
    Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge
    empfohlen werden dürfen
    .

 

  • Kein
    Zweitmarkt
    für „gebrauchte2 Fondsbeteiligungen:
    Für
    Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder
    nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die
    uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

 

  • Keine
    Informationen über Risiken schwankender Charterraten
    :
    Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte, der im Jahr 2003
    begann, hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
    sinkenden Charterraten geführt. Diese Entwicklung wurde in der
    Fach- und Wirtschaftspresse bereits seit 2005 vorhergesagt. Auf
    diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen,
    ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern
    drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde
    gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
    zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen,
    nicht geschehen.

 

  • Hohe
    Weichkosten verschwiegen:
    Das
    von den Anlegern in den König & Cie. Produktentanker-Fonds 04
    investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes
    aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen fast 50% des
    Emissionskapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse
    Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
    Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
    Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
    geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.

 

  • Hohes
    Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen:
    Da
    ein Teil der von den beiden Fondsschiffen 04 MT „King Douglas“
    und MT „King Daniel“ aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen
    Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$
    erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko. Steigt der
    Wert des Yen gegenüber dem US-$, was in den zurückliegenden Jahren
    der Fall war, muss der Fonds deutlich mehr US-$ für Zinsen und
    eventuelle Tilgungen aufwenden, als geplant. Im Ergebnis wurde der
    gesamten Kalkulation des Fonds der Boden entzogen. Auf diese Risiken
    hätten die Berater die Anleger des König & Cie.
    Produktentanker-Fonds 04 ausdrücklich hinweisen müssen.

 

  • Risiko
    des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
    :
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur
    in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung
    für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf,
    wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um
    Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds
    regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger
    im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die
    gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
    Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger
    hingewiesen. Gleiches gilt für das Risiko der so genannten
    Nachhaftung, die noch 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Fonds
    besteht.

 

  • Kein
    Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen
    :
    Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen,
    die Anleger darauf hinzuweisen, dass nach unseren Berechnungen
    annähernd 20% der von ihnen investierten Gelder bei dem König &
    Cie. Produktentanker-Fonds 04 für Vertriebskosten eingeplant sind
    und damit 15% des Emissionskapitals übersteigen.

 

Prospektfehler
begründen Schadenersatzansprüche

Der
Emissionsprospekt des König & Cie. Produktentanker-Fonds IV
weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf, insbesondere

 

  • lässt
    der Prospekt nicht erkennen, welcher Anteil des vom Anleger
    eingebrachten Kapitals
    für
    andere Zwecke als für Anschaffungs- und Herstellungskosten
    verwendet wird;

  • weist
    die
    tabellarische Übersicht der geplanten Mittelverwendung einzelne
    Positionen in der Höhe unzutreffend aus und ist infolgedessen
    unvollständig.

Falschberatung
und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des König & Cie. Renditefonds 73 beteiligten Berater
haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die
Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht
oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der
Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher
sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die
Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf
Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater
zurechnen lassen müssen und für die Prospektfehler haften.

 

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Produktentanker-Fonds 04 MT „King Douglas“ und MT „King
Daniel“?
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