Hess AG nach vier Monaten an der Börse insolvent

Der Traum währte nicht einmal einen Winter. Der Leuchtenhersteller Hess
AG, der erst im Oktober 2012 mit einem Börsengang 35,65 Mio. € bei
Anlegern eingesammelt hatte, ist überschuldet und ohne
Fortführungsperspektive. Der Vorstand hat angekündigt, Insolvenz zu
beantragen.

Für Investoren, die sich an der Kapitalerhöhung im Oktober beteiligt
haben, stellt sich die Frage, ob beim Börsengang alles mit rechten
Dingen zugegangen ist. Die Kanzlei des Rechtsanwalts
Mathias Nittel wurde jetzt von ersten Anlegern beauftragt, den
kursierenden Gerüchten nachzugehen und Schadenersatzansprüche zu
prüfen. „In den Medien wird zurzeit der Vorwurf der Bilanzmanipulation erhoben.
Sollte sich dies bestätigen, kann auch der Wertpapierprospekt, der
Grundlage des Börsengangs war, die Lage des Unternehmens falsch
dargestellt haben. Dies würde Schadenersatzansprüche gegen die
Verantwortlichen begründen“
, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Anlegern, die Aktien der Hess AG gezeichnet haben, empfiehlt Anlegeranwalt
Nittel, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

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