HCI Shipping Select XX: Fondsschiff MS Colleen ist insolvent

07. November 2012 – Zweites Finanzierungskonzept, Wechsel der
Reederei, die noch Anfang 2012 umgesetzten Maßnahmen um das Fondsschiff
MS „Colleen“ des HCI-Dachfonds Shipping Select XX über Wasser zu
halten, waren vergebens. Am 23. Oktober 2012 bestellte das Amtsgericht
Pinneberg einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das erste der sechs
Fondsschiffe des im Jahr 2006 emittierten HCI Dachfonds. Doch auch den
übrigen Fondsschiffen geht es nicht gerade gut.

  • Die Hammonia Palatium,
    ein 2.500 TEU Containerschiff hat im Jahr 2011 nur 57% der
    prospektierten Erlöse und lediglich 13% des Reedereiüberschusses nach
    Pool erzielt. Zwar wurde bis Ende 2011 die Tilgung geleistet, bei
    anhaltend schlechten Einnahmen dürfte aber auch die Tilgungsfähigkeit
    schwierig werden. Ausschüttungen werden nicht geleistet.

  • Die Benedikt Rambow
    hat in 2011 keine Tilgung geleistet. Das 1.118 TEU Containerschiff hat
    im Jahr 2011 lediglich 58% der prospektierten Erlöse erzielt und einen
    Verlust nach Pool von rund -200.000 € erzielt. Ausschüttungen können
    nicht geleistet werden.

  • Auch die seit März 2011 von der Hammonia Reederei bereederte HR Motivation
    war aufgrund unzureichender Einnahmen und Erlöse nicht in der Lage, die
    Tilgung vollständig zu leisten. Für das 917 TEU Schiff beliefen sich
    die Reedereiverlust nach Pool auf rund -300.000 €. Ausschüttungen können
    nicht geleistet werden.

  • Die Einnahmen des Mehrzweckfrachtschiffs Anna C
    blieben im Jahr 2011 erheblich hinter den Prospektannahmen zurück, so
    dass ein Reedereiverlust von knapp -900.000 € entstand. Ausschüttungen
    können nicht geleistet werden.

  • Der LPG-Tanker GasChem Ice
    erzielt zwar gute Einnahmen, das Ergebnis wird aber durch hohe
    Betriebskosten und Verwaltungskosten verwässert. Die
    Schiffsbetriebskosten fallen kumuliert doppelt so hoch aus, wie
    prospektiert. Ausschüttungen werden nicht geleistet.

 

Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist
es für betroffene Anleger des HCI Shipping Select XX umso wichtiger, die
Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die
Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem
Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest
zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Doch
sowohl die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang
befasst haben, als auch der Fondsprospekt selbst weisen rechtlich
erhebliche Fehler auf:

 

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko:
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die
    bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein
    geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen
    bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
    hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
    können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
    Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur
    mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns
    bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
    Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten
    Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist
    kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der
    weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten
    die Anlageberater zum Anlaß nehmen müssen, ihre Kunden darauf
    hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die
    Einnahmen nach dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten
    Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
    zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht
    geschehen.

  • Hohe Weichkosten verschwiegen:
    Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für
    den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher
    Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse
    Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
    Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
    Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
    geplante Mittelverwendung informiert.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in
    Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für
    Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn
    Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne
    der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
    Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
    Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
    Schiffsfondsanleger hingewiesen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine
Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

 

Zum
Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von
Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen
Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt,
Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder
Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern
bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um
eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im
Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher
Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder
unmöglich machen.

 

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

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Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche
durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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