HCI Shipping Select XVII: Zwei Fondsschiffe insolvent, hohe Verluste für Anleger

 

Der vom börsennotierten Emissionshaus HCI aufgelegten Dachfonds HCI Shipping Select XVII steckt in großen Schwierigkeiten. Die Fondsschiffe  MS „Hammonia Majesty“ (ehem. MS „Beluga Majesty“) und MS „Hellespont Triumph“ sind insolvent. Die Anleger haben über den Fonds 60 % ihrer Anlagesumme in diese beiden Schiffe investiert. Das Geld dürfte nach menschlichem Ermessen verloren sein.

Für die Anleger des HCI Fonds sind dies keine guten Nachrichten. Auch für die anderen drei Schiffe sieht die Situation nicht gut aus. Die Fondszeitung berichtet, dass auch bei ihnen Auszahlungen, Tilgung und Liquiditätsreserve laut aktueller HCI-Leistungsbilanz unter Plan liegen. Zeichnet sich auch bei diesem Fonds ein wirtschaftliches Scheitern ab?

Die Anleger des HCI Shipping Select XVII stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für zahlreiche Mandanten, die am HCI Dachfonds Shipping Select XVII beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften – http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung nicht informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hoher Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert – verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Überkapazitäten bei Containerschiffen – verschwiegen
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen
  • Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in japanischen Yen verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen
  • Keine Information über loan-to-value Klausel (105 % Klausel) in den Darlehensverträgen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet– dennoch als Altersvorsorge empfohlen
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks) 

 

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

Da die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind, drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des HCI Shipping Select XVII besteht daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden müssen, ist zeitaufwändig.

 

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des HCI Shipping Select XVII Schadenersatzansprüche durchsetzen können?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

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