Hannover Leasing Maritime Werte 1 in Schwierigkeiten: Fonds kann Tilgungen nicht zahlen

15. November 2012 – Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover
Leasing Fonds Nr. 169 Maritime Werte 1 – Containerschiff MS Merkur Gulf
steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr
2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge:
Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so
dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank bereits die
Stundung von 2 Quartalstilgungen verhandelt hat, wie der Leistungsbilanz
des Emissionshauses zu entnehmen ist.

 

Die aktuellen
Chartereinnahmen in Höhe von 7.250 US-Dollar pro Tag – zum Vergleich: im
Prospekt ging man nach Auslaufen der bis Oktober 2010 vereinbarten
Festcharter von Einnahmen in Höhe von 21.000 USD/Tag aus – reichen nicht
aus, um alle Kosten einschließlich Zins und Tilgung aus der
Fremdfinanzierung zu decken. Die Liquiditätsreserve reduzierte sich
dadurch weiter. Hinzu kommt, dass die Schiffsbetriebskosten insbesondere
wegen der hohen Kosten für Personal und Schmierstoffe um rund 50% über
dem Prognosewert liegen.

 

Davon, dass sich die Situation im
nächsten Jahr nicht verbessern wird, geht auch das Emissionshaus
Hannover Leasing aus. Für 2013 seien „voraussichtlich weitere Maßnahmen
erforderlich“ lautet verklausuliert der Ausblick. Blickt man auf andere
Schiffsfonds, wird schnell klar, was dies bedeutet. Bei unverändert
niedrigen Chartereinnahmen wird die MS Merkur Gulf nicht genügend
Einnahmen erwirtschaften, um daraus die Kosten einschließlich Zins- und
Tilgung zu bezahlen. Ob und unter welchen Bedingungen die finanzierende
Bank zu einem weiteren Entgegenkommen bereit sein und Tilgungsraten
stunden wird, ist völlig offen. Ohne erhebliche Beiträge der
Gesellschafter, die entsprechende Nachschüsse leisten müssten, wird es
der HL Fonds 169 Maritime Werte 1 schwer haben, das Jahr 2013 zu
überstehen.

 

Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig

 

Eine
Sanierung des Fondsschiffes wird noch dadurch erschwert, dass die Krise
der Containerschiffe auch über das Jahr 2013 hinaus anhalten wird. Die HSH Nordbank,
einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige
Situation wie folgt: „Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück,
hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten
tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche
Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau.“ Ob angesichts
solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische
Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.

 

Schadenersatz als realistische Alternative

 

Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist
es für betroffene Anleger des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1
umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in
Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds
verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof
in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig
(Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten
daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Doch
die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst
haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen
nachfolgend einige wenige genannt werden:

 

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko:
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als
    „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die
    bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein
    geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen
    bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
    hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
    können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
    Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur
    mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns
    bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
    Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten
    Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist
    kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der
    weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die
    Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen,
    was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen
    nach Auslaufen der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten
    Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
    zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht
    geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das
    von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den
    Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil
    floss in nicht investive Verwendungen, also diverse
    Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
    Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
    Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
    geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in
    Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für
    Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn
    Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne
    der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
    Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
    Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
    Schiffsfondsanleger hingewiesen.
  • Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks):
    Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die
    Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten
    Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe
    fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist
    in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde
    nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher
    Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte
    Kickbacks) fließt.

 

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 beteiligten
Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über
die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht
oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der
Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen
wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

 

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

 

Zum
Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von
Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen
Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt,
Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder
Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern
bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um
eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im
Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher
Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder
unmöglich machen.

 

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Haben
Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds HL Fonds 169
Maritime Werte 1? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.

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