FHH Fonds Nr. 31 MS Caria GmbH & Co. KG insolvent – Totalverlust für Anleger

08.11.2012 – Am 06. November kam das Aus für den vom Fondshaus Hamburg (FHH) im Jahr 2005 aufgelegten FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ GmbH & Co. KG. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von 14,5 Mio. € eingetreten. Das im Jahr 2006 in Dienst gestellte Vollcontainerschiff hatte nach dem Auslaufen der Erstcharter im August 2011 angesichts der desaströsen Situation auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten mit Charterraten, die weit unter den Prospektannahmen lagen, Einnahmen erzielt, die deutlich unterhalb der zur Deckung aller Verbindlichkeiten liegenden Grenze lagen. Die Zahlungsunfähigkeit des Fonds war die logische Folge.

 

Damit hat sich das Risiko, dass Charterraten und Nachfrage nach Transportkapazitäten regelmäßig stark schwanken, leider realisiert. Von Gesprächen mit Fondsanlegern wissen wir, dass in den der Beteiligung vorhergehenden Beratungsgesprächen über die Frage, was passierten kann, wenn nach Auslaufen der Festcharter die zur Deckung aller Kosten und Bedienung der aufgenommenen Kredite benötigten Einnahmen nicht erzielt werden können, nicht gesprochen wurde.

 

Die Anleger des FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds:

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Einige Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:

 

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen. 
  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlas nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern des FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ drohen kann, wenn die Einnahmen nach Ablauf der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
  • Risiko des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

 

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds Nr. 31 MS „Caria“ gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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