FHH Fonds 29 MS Tampa Bay – MS Turtle Bay insolvent: Fachanwälte helfen Anlegern

10.02.2014 – Der im Jahr 2005 vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte Schiffs-Twinfonds MS „Tampa Bay“ – MS „Turtle Bay“ GmbH & Co. Containerschiff KG ist gescheitert. Am 28. August 2012 wurde durch das Amtsgericht Hamburg (67b IN 239/12) die Zwangsverwaltung angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestellt.

 

Die rund 23,5 Mio. € Eigenkapital, die die 862 Anleger des FHH Fonds 29 in die beiden Vollcontainerschiffe investiert haben, dürfte damit verloren sein. Auch das Mitte 2009 durch die Gesellschafterversammlung beschlossene Betriebsfortführungsonzept, welches eine zusätzliche Kapitaleinlage der Anleger von 1,304 Mio. € beinhaltete, konnte den Konkurs des Fonds nicht nachhaltig abwenden. Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten, die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge hatte, war ein kostendeckender Betrieb der Schiffe offensichtlich nicht möglich.

 

Totalverlust für Anleger

 

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung der beiden Containerschiffe voraussichtlich kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den FHH Fonds 29 MS „Tampa Bay“ – MS „Turtle Bay“ investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

 

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht.  Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds

 

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für Mandanten, die am FHH Fonds 29 MS „Tampa Bay“ – MS „Turtle Bay“ beteiligt sind, haben wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen das Beratungsunternehmen und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen insbesondere folgende Mängel festgestellt:

 

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen
  • Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als Altersvorsorge empfohlen 
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks) 

 

Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. 

 

 

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH Fonds 29 MS „Tampa Bay“ – MS „Turtle Bay“ gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

 

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

 

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