FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania – Zwangsverwaltung über Fondsschiff angeordnet, Totalverlust für Anleger

Der
vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegten Fonds Nr. 15 ist gescheitert,
für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres
investierten Geldes eingetreten sein. Das Amtsgericht Hamburg hat über
das Fondsschiff MT „Oceania“ die Zwangsverwaltung angeordnet. Die Krise der Schiffsbranche
hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Bereits in der
FHH-Leistungsbilanz 2010 war von Charterraten unter Prospektniveau,
gestiegenen Schiffsbetriebskosten und einer Tilgungsaussetzung gegenüber
der finanzierenden Bank die Rede. Noch Mitte 2011 war von der
Gesellschafterversammlung ein weiteres Betriebsfortführungskonzept
beschlossen worden, das weiteres Sanierungskapital von 2.100 T€ vorsah.
Die Sanierung des Schiffes, die infolge fehlender Perspektiven für eine
Markterholung sowieso auf tönernen Füßen stand, ist jetzt gescheitert.
Privatanleger hatten in die MT „Oceania“ im Jahr 2003 rund 10,6 Mio. €
investiert.

 

Totalverlust für Anleger

 

Da
angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit
einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs
kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten
ist, werden die Anleger ihr in den MT „Oceania“ investiertes Geld
abschreiben dürfen. Den Anlegern des FHH Schiffsfonds Nr. 15 droht damit
konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

 

Die Anleger
stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder
um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings
ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen
möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist
daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von Ansprüchen von
Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für
Mandanten, die am FHH Fonds Nr. 15 beteiligt sind, haben wir bisher
sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei
nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für Schadenersatzansprüche
festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Berater,
beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, die
nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung
haften – http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert
hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche
das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil
verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:

 

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen

  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen

  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung

  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen

  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Schadenersatzansprüche verjähren möglicher Weise zum 31. Dezember 2012

 

Da
die massiven Probleme des Fonds bereits im Jahr 2009 aufgetaucht sind,
drohen Schadenersatzansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit spätestens
zum Jahresende 2012 zu verjähren. Für Anleger des FHH Fonds 15 besteht
daher dringender Handlungsbedarf, denn die sorgfältige Vorbereitung von
Schadenersatzklagen, die zur Hemmung der Verjährung eingereicht werden
müssen, ist zeitaufwändig.

 

Haben auch Sie eine
Beteiligung am FHH Fonds Nr. 15 MT „Oceania“ gezeichnet? Möchten Sie
wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

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