EEH Schiffsfonds MS Svenja in Schieflage – Fachanwälte helfen Fondsanlegern

An der M/S „Svenja“ GmbH & Co. KG, einer vom Elbe
Emissionshaus (EEH) aufgelegte Fondgesellschaft, haben sich im Jahr 2008
mehr als 500 Anleger mit knapp 14 Mio. € beteiligt. Das Fondsschiff,
ein ehemals unter dem Namen MS „Beluga Graduation“ und heute unter dem
Namen MS „BBC Thames“ fahrender Mehrzweckfrachter, hat Schlagseite.
Bereits in der EEH-Leistungsbilanz 2010 für das Jahr 2011 war von stark
gestiegenen Schiffsbetriebskosten und Charterraten, die unter
Prospektniveau lagen, die Rede. Die erste Quartalstilgung für 2011 sei
ausgesetzt worden und es würden nur „nahezu kostendeckende“ Erlöse, in
anderen Worten also laufende Verluste erzielt.

 

Totalverlust für Anleger?

 

Da die Krise der Schiffsbranche
unvermindert anhält und auch auf absehbare Zeit nur äußerst niedrigen
Charterraten zu erwarten sind, stehen die Aussichten für einen künftig
kostendeckenden Schiffsbetrieb schlecht. Den Anlegern des EEH
Schiffsfonds MS Svenja drohen damit weitere Nachforderungen und,
betrachtet man die Situation bei zahlreichen anderen Schiffsfonds,
schlimmstenfalls der Totalverlust ihrer Einlagen.

 

Die
Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu
akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht
schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von
Schadenersatzansprüchen möglicherweise Verjährung droht. Schnelles
Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur Verjährung von
Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für
Mandanten, die am EEH Schiffsfonds MS Svenja beteiligt sind, haben wir
bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft
und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche richten
sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die
Gründungsgesellschafter des Fonds, die nach einer aktuellen
BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften – http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert
hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche
das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil
verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:

 

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen

  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen

  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung

  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen

  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Haben auch Sie eine
Beteiligung am EEH Schiffsfonds MS Svenja gezeichnet? Möchten Sie
wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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