Dubiose Finanztransaktionen: Hohe Risiken für arglose Verbraucher

Immer öfter werden Studenten oder hier
tätige Arbeitnehmer, die aus den östlichen EU-Beitrittsstaaten, der
Ukraine oder Russland stammen, über soziale Netzwerke angesprochen,
ob Sie sie nicht ihr Konto zum Kauf von Zahlungskarten zur Verfügung
stellen wollen und Ihnen hierfür eine Provision gezahlt wird.

 

Auch das Angebot als „Finanzagent“
gegen eine erhebliche Provision tätig zu werden und hierfür sein
Konto zur Verfügung zu stellen, erfolgt immer öfter.

 

Geht man darauf ein, erhält man wenig
später mehrere tausend Euro auf sein Konto überwiesen. Gleichzeitig
erhält man die Anweisung, den Betrag abzuheben und hierfür
Zahlungskarten des Anbieters U-Cash zu erwerben und die hierfür
erlangten Transaktionsnummern per Email weiterzugeben oder den Betrag
abzüglich der vereinbarten Provision per Western Union
beispielsweise in den Nahen Osten zu überweisen.

 

Für viele Verbraucher erscheint das
Angebot eine gute Möglichkeit, mit wenig Aufwand einen schönen
Nebenverdienst zu erzielen. Aber die Risiken lauern im Verborgenen.
Denn zumeist wurden die Überweisungen mit im Internet oder durch
Spionagesoftware (Trojaner) abgefangenen Konto- und Überweisungsdaten
durchgeführt, ohne dass der Überweisende davon etwas wusste. Die
Überweisung erfolgt dann auf das Konto des „Finanzagenten“. Das Ganze fliegt dann auf, wenn der arglose Bankkunde die ihm völlig
unbekannten Überweisungen auf seinem Konto bemerkt.

 

Auch wenn ein staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche in der Regel aufgrund des
fehlenden Vorsatzes eingestellt wird, kommt das böse Erwachen meist
mit einem Brief einer Bank oder eines Inkassounternehmens. Hierin
wird die Rückzahlung des überwiesenen Betrages mit der Begründung gefordert, dass die Überweisung nicht vom Kontoinhaber
autorisiert worden sei.

 

Als kontoführende Stelle des
Kontoinhabers stehe der Bank ein Ersatzanspruch gegen den
Zahlungsempfänger zu. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt jedoch
bereits das Geld weitergegeben und der Kontakt, der das Angebot
gemacht hat und der ausschließlich über das Internet zustande kam,
ist nicht mehr erreichbar. Der „Finanzagent“ als
Zahlungsempfänger sieht sich einer erheblichen Rückforderung
ausgesetzt, gegen die er ohne anwaltliche Hilfe wenig ausrichten
kann.

 

Wenn Sie von einer Bank, einer
Sparkasse oder einem Inkassounternehmen auf Rückzahlung eines an Sie
überwiesenen Geldbetrages in Anspruch genommen werden, sollten Sie
umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate
ziehen, um sich optimal gegen den Anspruch verteidigen zu können.

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