28. November 2012 – Schwere Zeiten für die über 200 Anleger des vom
Emissionshaus Dr. Peters im Jahr 2007 aufgelegten DS-Fonds Nr. 125 – DS
Blue Ocean und DS Blue Wave. Die für einen Preis von 32,6 Mio. €
gekauften Feedermax-Containerschiffe erzielt weniger als 50% der
prospektierten Chartereinnahmen. Im Jahr 2011 waren dies, wie der
Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist, gerade einmal
2.687.000 € anstelle der prospektierten 5.683.000 €. Ein kostendeckender
Betrieb des Schiffes ist damit, wie das veröffentlichte
Betriebsergebnis von -857.000 € zeigt, offenbar nicht möglich.
Ob
die im Jahr 2010 durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ausreichen werden,
um das Überleben des Schiffsfonds zu sichern, ist fraglich. Dr. Peters
spricht davon, dass aufgrund der schwierigen Marktverhältnisse weitere
Kapitalmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden könnten und auch weiterhin
keine Ausschüttungen mehr gezahlt werden.
Wie werden sich die Chartereinnahmen der Schiffe entwickeln?
Als
Fachkanzlei, die auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern
und Bankkunden spezialisiert ist, gehört die Prognose von
Marktentwicklungen nicht zu unserem Fachgebiet. Wir beziehen uns daher
auf Prognosen beispielsweise der HSH Nordbank, einem der größten
Schiffsfinanzierer. In seinem Marktbericht „Shipping Monthly Container“ von Anfang September 2012 schreibt die Bank: Nachfrage
bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten
Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder
abwärts, Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein
auskömmliches Charterratenniveau.
Legt man diese
Prognose zu Grunde, ist auch für das Jahr 2013 nicht mit einem
signifikanten Anstieg der Charterraten und erst ab 2014 mit
einem „allmählichen“ Anstieg zu rechnen. Ob die beiden Fondsschiffe des
DS Fonds 125 diese lange Durststrecke durchhalten werden?
Realistische Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Anleger
des DS-Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave stehen nun vor
der Frage, ob sie der Situation tatenlos zusehen wollen, oder ob sie
ihre bestehenden Chancen nutzen wollen, ihre Beteiligung im Wege des
Schadenersatzes – wirtschaftlich betrachtet – „rückabzuwickeln“. Die
Chancen hierfür stehen in der Regel gut, da die Beratung durch die
Bankberater in vielerlei Hinsicht regelmäßig fehlerhaft war.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
beziehungsweise nicht vollständig informiert wurden. Geschlossene Fonds
sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09
formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko
bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht
sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.
- Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
Die Anlegern des DS-Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave
können die Beteiligung erst nach einer langen Bindungszeit kündigen.
Vorher besteht keine Chance, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen
geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine
Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Außerdem ist äußerst
unwahrscheinlich, dass sie, sollte ein Käufer gefunden werden, das
investierte Kapital als Preis erhalten. Hier sind regelmäßig erhebliche
Abstriche hinzunehmen. - Keine Informationen über drohenden Verfall der Charterraten:
Bereits im Jahr 2007 häuften sich Berichte in der seriösen
Wirtschaftspresse, wonach der massive Ausbau der weltweiten
Containerflotte zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
sinkenden Charterraten führen würde. Diese negativen Prognosen hätten
die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihren Kunden nicht den Mund
mit den aktuell außergewöhnlich hohen Charterraten wässrig zu machen. Es
wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen,
was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach
dieser Zeit hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen
zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich
zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen. - Hohe Vertriebsprovisionen verschwiegen:
Beratende Banken und Sparkassen haben für den Vertrieb von
Schiffsfondsanteilen hohe Provisionen erhalten, dies aber gegenüber
ihren Kunden, denen sie die Beteiligung empfohlen haben, nicht
offengelegt. In einem für eine Commerzbank Kundin geführten Rechtsstreit
lies die Bank beispielsweise vortragen, ihr sei noch im Jahr 2008 gar
nicht bekannt gewesen, dass sie verpflichtet sei, über diese
Provisionseinnahmen (so genannte kickbacks)
aufzuklären. Unterblieb die Aufklärung über die Provisionen, hat der
Anleger Schadenersatzansprüche gegen seine Bank oder Sparkasse. - Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet:
Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Beteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.
Möchten Sie als
Anleger des DS Fonds Nr. 125 – DS Blue Ocean und DS Blue Wave wissen, ob
Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen? Rufen Sie uns an, wir helfen
Ihnen gerne.