Clerical Medical Wealthmaster Noble – BGH bestätigt Ansprüche von CMI-Anlegern

Für mehr als zehntausend Anleger, die in Versicherungspolicen der britischen Gesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. (CMI) mit den Bezeichnungen Wealthmaster Noble investiert haben, haben die langersehnten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Juli 2012  (IV ZR 122/11, IV ZR 151/11, IV ZR 164/11, IV ZR 271/10, IV ZR 286/10) verschiedene rechtliche Möglichkeiten eröffnet.

 

  • Der BGH sprach geschädigten Anlegern dabei zum einen Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung an so genannten „Rentenmodellen“ wie Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) der Schneegruppe oder Schnee-Rente, LEX-Konzept Rente, System-Rente, Novarent, Europlan, Smart In Konzept, Euro-Wealth Plan, Individualrente zu. mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen von CMI-Anlegern

 

  • Zum anderen stellte er die Verpflichtung von CMI fest, regelmäßige Auszahlungen, die in so genannten „Entnahmeplänen“ versprochen und in den Versicherungspolicen vorbehaltlos festgeschrieben sind, unabhängig von den dem Versicherungsvertrag zugeordneten Anteilseinheiten an einem Anlagepool für den gesamten in der Police genannten Zeitraum zu leisten, sofern der Vermittler im Beratungsgespräch nicht mit der erforderlichen Klarheit einen derartigen Vorbehalt erläutert hat. mehr Informationen zu den Rechten von Anlegern von CMI-Entnahmeplänen     

          

  • Darüber hinaus erklärte der BGH die von CMI praktizierte Marktpreisanpassung für unzulässig.  mehr Informationen für Anleger, die ihre CMI-Policen gekündigt haben

 

Was bedeuten diese Entscheidungen konkret für CMI-Anleger?

 

  • Anleger in einem „Rentenmodell“ mit einer kreditfinanzierten Einmalanlage, die ihre CMI-Police noch nicht gekündigt haben

 

  • Anleger, die die CMI Wealthmaster Noble Police als Einmalanlage für vorhandenes Vermögen genutzt und ihre CMI-Police noch nicht gekündigt haben 

 

  • Anleger, die die CMI-Policen bereits gekündigt haben

 

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrer CMI-Police oder ihrem „Rentenmodell“, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

 

 

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