BS Invest MS Mary Schulte insolvent – Fachanwälte setzen Schadenersatz durch

06.11.2012 – Am 02. November kam das Aus für den von BS Invest, einer
Tochtergesellschaft der renommierten Hamburger Reederei Bernhard
Schulte, im Jahr 2004 aufgelegten Schiffsfonds MS „Mary Schulte“.
Das Amtsgericht Hamburg eröffnete jetzt das vorläufige
Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger
ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von gut 8,7 Mio.
€ eingetreten, das im Jahr 2000 in Dienst gestellte
Vollcontainerschiff MS
Mary Schulte
investiert hatten.

 

Die
Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu
akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht
schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von
Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012
droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur
Verjährung
von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds
.

 

Gute
Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für
Mandanten, die am BS Invest MS „Mary Schulte“ beteiligt sind, haben
wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds
geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche
richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die
Gründungsgesellschafter
des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für
die Falschberatung haften
.

 

Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.

 

Einige
Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:

 

  • Kein
    Hinweis auf Totalverlustrisiko
    :
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische
    Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals
    gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger
    wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung
    als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele
    Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die
    mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust
    führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass
    Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge
    empfohlen werden dürfen
    .

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für
    Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder
    nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die
    uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

  • Keine
    Informationen über Risiken schwankender Charterraten
    :
    Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem
    erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten
    geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten
    schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung
    regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß
    nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und
    damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter
    den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies
    ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit
    Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.

  • Hohe
    Weichkosten verschwiegen:
    Das
    von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für
    den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht
    unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also
    diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich
    Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten.
    Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie
    nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.

  • Risiko
    des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen
    :
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur
    in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung
    für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf,
    wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um
    Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds
    regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger
    im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die
    gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
    Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger
    hingewiesen.

 

Falschberatung
begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger
mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

 

Haben
auch Sie eine Beteiligung am BS-Invest Fonds MS „Mary Schulte“
gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr
investiertes Geld zurückzubekommen?

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