06.11.2012 – Am 02. November kam das Aus für den von BS Invest, einer
Tochtergesellschaft der renommierten Hamburger Reederei Bernhard
Schulte, im Jahr 2004 aufgelegten Schiffsfonds MS „Mary Schulte“.
Das Amtsgericht Hamburg eröffnete jetzt das vorläufige
Insolvenzverfahren über die Fondsgesellschaft. Aus Sicht der Anleger
ist der Totalverlust ihres investierten Vermögens von gut 8,7 Mio.
€ eingetreten, das im Jahr 2000 in Dienst gestellte
Vollcontainerschiff MS
Mary Schulte investiert hatten.
Die
Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu
akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht
schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von
Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012
droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur
Verjährung
von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds.
Gute
Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung? Für
Mandanten, die am BS Invest MS „Mary Schulte“ beteiligt sind, haben
wir bisher sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds
geprüft und dabei nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für
Schadenersatzansprüche festgestellt. Die Schadenersatzansprüche
richten sich gegen die Berater, beratenden Banken und gegen die
Gründungsgesellschafter
des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für
die Falschberatung haften.
Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die Risiken der
Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden
müssen.
Einige
Beratungsfehler, die wir immer wieder festgestellt haben:
-
Kein
Hinweis auf Totalverlustrisiko:
Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische
Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals
gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger
wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
-
Schiffsfondsbeteiligung
als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele
Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die
mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust
führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass
Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge
empfohlen werden dürfen.
-
Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für
Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder
nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die
uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.
-
Keine
Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem
erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten
geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten
schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung
regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlaß
nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und
damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen nach dieser Zeit hinter
den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies
ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit
Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.
-
Hohe
Weichkosten verschwiegen: Das
von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für
den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht
unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also
diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich
Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten.
Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie
nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.
-
Risiko
des Widerauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur
in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung
für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf,
wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um
Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds
regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger
im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die
gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger
hingewiesen.
Falschberatung
begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger
mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Haben
auch Sie eine Beteiligung am BS-Invest Fonds MS „Mary Schulte“
gezeichnet? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr
investiertes Geld zurückzubekommen?