Schlechte
Nachrichten für die Anleger des ATLANTIC-Fonds „Charlotte C.
Rickmers“. Wie der Informationsdienst fondstelegramm meldet,
befindet sich der Fonds trotz des bereits umgesetzten
Sanierungskonzepts , bei dem die Schiffsgesellschaft mit
Gesellschafterdarlehen gestützt wurde, erneut in großen
Schwierigkeiten. Als Alternative zur drohenden Insolvenz der
Schiffsgesellschaft werden der sofortige Verkauf des Schiffs zum
derzeitig denkbar niedrigen Preis von 25 Mio. US-Dollar oder eine
weitere Kapitaleinlage der Gesellschafter von 24% der
Kommanditeinlage genannt. Ob die Gesellschafter bereit sind, noch
einmal Kapital in dieser Höhe nachzuschießen, ist angesichts der
fehlenden Aussichten auf eine nachhaltige Erholung auf dem
Chartermarkt für Containerschiffe äußerst fraglich.
Falschberatung
begründet Schadenersatzansprüche der Anleger
Nach unseren
Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen
vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den
Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:
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Hoher
Anteil der Weichkosten: Die
Höhe der nicht direkt in die Schiffsinvestition fließenden Anteils
der von den Anlegern aufgebrachten Gelder wurde gegenüber den
Anlegern regelmäßig nicht offengelegt.
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Hoher
Anteil der Anlegergelder nicht werthaltig investiert:
Für verschiedene Dienstleistungen und Bauzeitzinsen wurde ein
großer Teil des von Anlegern aufgebrachten Kapitals ausgegeben. Die
Anleger wurden über die Details der Mittelverwendung nicht
informiert.
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Hohe
Vertriebskosten: Vielen
Anlegern wurde nicht mitgeteilt und ist bis heute nicht bewusst, wie
hoch alleine die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten
Provisionen und Vergütungen waren. Bei einem Wert von über 15%
des von den Anlegern aufgebrachten
Kapitals geht der Bundesgerichtshof von einer Gefährdung der
Rentabilität der Fondsanlage aus.
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Keine
Aufklärung über die Risiken der Beteiligung:
Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine hochspekulative und
damit hochriskanteunternehmerische
Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin
zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde
den meisten der uns bekannten Anleger ebenfalls verschwiegen.
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Als
Altersvorsorge nicht geeignet:
Nicht wenigen Anlegern wurde eine Beteiligung am ATLANTIC-Fonds „Charlotte C. Rickmers“ als sichere Altersvorsorge empfohlen. In
der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derartige Beteiligungen
aufgrund der hohen, spekulativen Risiken und der fehlenden
Verfügbarkeit des Kapitals als Altersvorsorge gänzlich ungeeignet
sind.
Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den
jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Gerne
stehen wir Anlegern des ATLANTIC-Fonds „Charlotte C. Rickmers“
für eine individuelle Beratung zur Verfügung.